Verordnung, der Oö. Landesregierung mit der die Verordnung bezüglich Nachtfahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen geändert wird
LGBL_OB_19900531_35Verordnung, der Oö. Landesregierung mit der die Verordnung bezüglich Nachtfahrverbote und Geschwindigkeitsbeschränkungen geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1990 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990,
v .höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,51
erornungauf bestimmten Bundesstraßen und Landesstraßen,
der o.ö. Landesregierung vom 21. Mai 1990, mit derLGB| Nr 78/i989, wird wie folgt geändert:
die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Erlassung eines Nachtfahrverbotes und einer Geschwin-im § 1 Abs. 3 ist das Datum „31. Mai 1990" durch das digkeitsbeschränkung für Lastkraftfahrzeuge mitDatum "31. Dezember 1990" zu ersetzen.
einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr
als 7,5 t auf bestimmten Bundesstraßen und Landesstraßen geändert wird§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 1990 in Kraft.
Auf Grund des § 43 Abs. 2 lit. a und des § 94a Abs. 1
der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, wird
verordnet:
§ 1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Erlassung eines Nachtfahrverbotes und einer Geschwindig
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