Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberschlierbach
LGBL_OB_19900531_33Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde OberschlierbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 33/1990 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 7. Mai 1990 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde
Oberschlierbach
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fas-sung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Be-schluß vom 7. Mai 1990 der Gemeinde Oberschlierbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oberschlierbach:
In Silber über einem schwarzen Kohlenmeiler mit kleiner roter Öffnung, aus dem rote Flammen züngeln, ein Regenbogen.
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