Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Überackern
LGBL_OB_19900511_24Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde ÜberackernGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.05.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 24/1990 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
wappens an die Gemeinde
Überackern
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Beschluß vom 19. März 1990 der Gemeinde Überackern, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Überackern:
In Grün eine silberne Wellenleiste; oben ein gol-denes Ort, unten ein goldener, querrechtshin gestellter Schlüssel.
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