Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden
LGBL_OB_19900228_9Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 9/1990 7. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
§2 Lehrstoffverteilung
(1)Für Jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenonmen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes
?2? Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.
?3? In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.
§3 Inkrafttreten
?1? Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
?2? Für die im Schuljahr 1989/90 geführten zweiten und dritten Schulstufen sowie für die im Schuljahr 1990/91 zu führenden dritten Schulstufen der Berufs- und Fachschulen sind die bisher geltenden Lehrplanbestimmungen
weiterhin anzuwenden.
Für die o.ö. Landesregierung:
Hofinger
Landesrat
Anlagen
Seite 20Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Anlage A1 LEHRPLÄNE DER BERUFSSCHULEN
I. Allgemeine Bildungsziele
Die Berufsschule hat die Aufgabe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9- Seite 21
Seite 22Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft
(1., 2. und 3. Schulstufe)
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Anlage A2
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)5 2 5 5 3 6120 48 120 120 72 144
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624
Gesamtstundenzahl40, 960
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 23
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.
Sprecherziehung:
Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.
Schriftverkehr:
Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen:
Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Seite 24Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 25
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem Leben der Schüler behandelt werden. Dem Gelegenheitsunterricht ist neben den anderen Unterrichtsgrundsätzen besonderes Augenmerk zu schenken. Richtiges Benehmen, gute Um-gangsformen und sicheres Auftreten sind zu üben. Die Schüler sind zu einer gesunden Lebensführung anzuhalten.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)
Spiele
Schwimmen
Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am
Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt
werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Singen:,
Stimmbildung und Atemtechnik
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Didaktische Grundsätze
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.
Die Bedeutung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit ist besonders bewußt zu machen. Die Markt- und Absatzlage und die regionalen Verhältnisse sind zu berücksichtigen.
Lehrstoff
Seite 26Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 27
Grundlagen der Fütterung:
Grundbegriffe der Fütterung
Zusammensetzung des Futters
Futterwertmaßstäbe, Futtermittelkunde, Rationsberechnung
Futtermittelgesetz
Milchwirtschaft und Fleischkunde
Seite 28Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Seite 29
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft
(Anschlußlehre)
Anlage A3
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Ünterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pf I ichtgegenstände)Stundenausmaß je
WocheGesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Deutsch Rechnen Leibesübungen1 1 2 210 10 20 20
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände660
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenbau Waldwirtschaft Tierhaltung Landtechnik und Baukunde
Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)6 2 6
7 7 660 20 60 70 70 60
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände34340
Gesamtstundenzahl40400
*) Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schülerinnen sind bereits Absolventinnen der landwirtschaft-lichen Fachschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft. Das heißt, sie haben die Lehre in der Ländlichen Hauswirtschaft praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Landwirtschaft be-handelt. Aus diesem Grund erfolgt auch eine Zusammenfassung und damit Ausdehnung der Berufsschuldauer auf 10 Wochen.
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich klar und richtig
auszudrücken.
Sicheres Auftreten und eine gute Ausdrucksweise sind bei Rede und Diskussion zu schulen.
Lehrstoff
Selbstdarstellung durch Schulung der Ausdrucksweise
Grundsätzliches zur Sprecherziehung
Lesen, Erzählen, Bericht
Dialog, Wortmeldung, Diskussion, Statement, Redeübung, Vortrag
Telefongespräch, Vorstellungsgespräch
Seite 30Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen
Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende
rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Erziehung zu
genauer und sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff
Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen, Mischungs- und Durchschnittsrechnungen zur Lösung praktischer Beispiele aus dem landwirtschaftlichen Bereich Maßstabgetreues
Zeichnen
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben.
Faustzahlenbücher und technische Hilfsmittel sind sinnvoll in den Unterricht einzubauen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff
Grundübungen
Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen
Der Jahreszeit angepaßte sportliche Disziplinen
Ballspiele
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind unter Berücksichtigung ökologischer und
wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse über Bodenkunde und Pflanzenbau zu vermitteln.
Lehrstoff
Bodengesundheit, Bodenfruchtbarkeit, Fruchtfolge Düngelehre, Wirtschafts-, Handelsdünger, allg. Pflanzenschutz Grundsätze des biologischen Landbaues
Anbau, Düngung, Fruchtfolge, Pflege und Ernte der Getreidearten, der Hackfrüchte, der Feldfutterpflanzen, der Zwi-schenfrüchte und der Alternativ- und Sonderkulturen Düngung, Pflege und Nutzung von Dauergrünland Pflanzenarten, Futterkonservierung
Obstbau: Pflanzung, Erziehung und Schnitt, Pflege und Düngung, Ernte, Lagerung und Verwertung, Bedeutung des Obstbaues, v. a. im ländlichen Raum
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten. Auf Arbeitsvereinfachungen, Natur- und Umweltschutz und die Unfallverhütung ist hinzuweisen. Die Notwendigkeit und Verantwortung zur Erzeugung gesunder und hochwertiger Produkte ist bewußt zu machen. 1 Schularbeit.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 31
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft.
Lehrstoff:
Bedeutung und Funktionen des Waldes, Grunddaten, Gefährdungen
Die wichtigsten Baumarten und ihre Ansprüche
Bestandesbegründung: Pflanzung, Naturverjüngung
Waldpflege: Kultur- und düngwuchspflege, Dickungspflege, Durchforstung, Schutz des Waldes
Waldarbeit: Grundsätze, Ausrüstung, Unfallverhütung
Ernte und Vermarktung des Holzes
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll möglichst praxisnah und auf die Belange des Bauernwaldes abgestimmt sein. Die Schüler sollen zum selbständigen Beobachten von Natur- und Arbeitsvorgängen im Wald angeregt werden. Hinweise auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung sind zu geben.
Tierhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Züchtung, Haltung und Fütterung zu vermitteln. Eine Verbindung zwischen wirtschaftli-cher, marktgerechter Erzeugung und einer tiergerechten und umweltbewußten Tierhaltung ist herzustellen. Fragen der Verarbeitung und Vermarktung sind zu behandeln.
Lehrstoff
Artgerechte Fütterung, Haltung und Pflege von Rindern, Schweinen,
Schafen, Pferden und Geflügel
Alternativen in der Tierhaltung
Grundlagen der praktischen Zuchtarbeit
Fleischkunde
Absatz und Verwertung von Tieren und tierischen Produkten
Tiergesundheit (Hygiene, Krankheiten, Seuchen)
Rationsberechnungen
Didaktische Grundsätze
Futterberechnungen sowie Beurteilungs- und Bestimmungsübungen sind in den Unterricht einzubauen. Fragen des Tierschutzes und des Umweltschutzes sind zu behandeln. Auf mögliche Arbeitsvereinfachungen und auf die Gefahren im Umgang mit Tieren ist hinzuweisen.
1 Schularbeit.
i ¦
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sind zu befähigen, die Funktionen wichtiger Landmaschinen und Geräte zu verstehen sowie Landmaschi-nen zu pflegen und zu warten.
Vordringlich zu behandeln sind der überbetriebliche Maschineneinsatz und die Unfallverhütung. Der Baukundeunterricht hat Grundlagenwissen für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden zu vermitteln.
Lehrstoff
Sl-Einheiten
Einfache Grundlagen der Landtechnik: Werkstoffe, Maschinenelemente,
Verbrennungsmotoren Bauteile des Traktors
Einsatz, Wartung und Pflege des Traktors und der wichtigsten
Landmaschinen
Betriebsmechanisierung und damit zusammenhängende Fragen: Nutzen und Kosten, Wirtschaftlichkeit, überbetriebli-che Mechanisierung
Baukunde: (Schwerpunkt: Rinder- und Schweinestallungen, bäuerliches Wohnhaus) Planung und Vorbereitung, Er-richtung, Kosten, Finanzierung Sicherheitstechnische Vorschriften, Unfallverhütung Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat sich an die notwendigen Erfordernisse der landwirtschaftlichen Betriebe zu orientieren. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies1 zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.
Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. 1 Schularbeit.
Seite 32Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9'
Betriebswi rtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur erfolgreichen Führung eines landwirtschaftlichen Betrie-bes befähigen. Überbetriebliche Zusammenarbeit und Fragen der Nebenerwerbslandwirtschaft sind zu behandeln.
Lehrstoff
Kurze Wiederholung betriebswirtschaftlicher Grundbegriffe:
Leistungen und Kosten der Produktion, Maßstäbe des Betriebserfolges, Wettbewerbsvergleiche (Produktionsverfah-ren der Bodennutzung und Tierhaltung) Fragen zur Betriebsführung: Betriebsorgan isation Investitions- und Finanzierungsgrundsätze, Prüfung der Wirtschaftlichkeit Zwischenbetriebliche Zusammenarbeit, Maschinenringe Landwirtschaft und Nebenerwerb, Betriebsumstellung Betrieb und Haushalt Betriebliche Aufzeichnungen: Bedeutung Einfache Aufzeichnungen zur Ermittlung des Betriebserfolges (z. B. Landwirtschaftliches Aufzeichnungsbuch) Aktuelles
Wirtschaftsgeschehen
Didaktische Grundsätze
Der Gegenstand darf nicht als Spezialfach mit Abgrenzungen gesehen werden. Eine enge Verbindung mit anderen Unterrichtsgegenständen ist herzustellen. Der Unterricht ist praxisnah und mit Übungen zu gestalten. Vergleiche sind anzustellen. Die Einbeziehung der Elternbetriebe in den Unterricht ist erforderlich. Das Interesse an ständigen Betriebsaufzeichnungen ist zu fördern. 1 Schularbeit. Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene fachliche Wissen des Schülers in einer auf die zukünftige Berufstätigkeit ausgerichteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, landwirtschaftliche Arbeiten selbständig und richtig durchzuführen. Auf Unfallgefahren und deren Verhütung ist stets hinzuweisen.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Seite 33
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft
(1., 2. und 3. Schulstufe)
Anlage A4
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenäusmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Kinderpflege Hauswirtschaft Ernährung und Vorratswirtschaft Wäsche- und Bekleidungskunde Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau)
Betriebswirtschaft
Praktischer Unterricht (Hausarbeit, Kochen und Vorratshaltung, Nähen und Handarbeit, Gartenarbeit und Blumenpflege)*)1 3 3 2 3 2
1224 72 72 48 72 48
288
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624
Gesamtstundenzahl40960
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Seite 40Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Kochen und Vorratshaltung
1., 2. und 3. Schulstufe
Bereiten von
Suppen und Saucen
Fleisch- und Fischgerichten
Gemüse- und Mehlgerichten
Gerichten aus Milch und Milchprodukten
kalten und warmen Vor- und Nachspeisen
sonstigen Gerichten
Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel
Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushaltes
Nähen und Handarbeiten
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau
(1., 2. und 3. SchulstMfe)
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Seite 41
Anlage A5
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
Musische Bildung2 2 2 1 1 2 148 48 48 24 24 48 24
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände11264
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Pflanzenkunde Bodenkunde und Düngerlehre Pflanzenschutz Zierpflanzenbau Baumschulwesen und Obstbau Gemüsebau Gartengestaltung Blumenbinden Technik Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht*)2 2 1 5 4 2 2 1 2 2 648 48 24 120 96 48 48 24 48 48 144
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände29696
Gesamtstundenzahl40960
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Seite 42Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken.
Sprecherziehung:
Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen.
Schriftverkehr:
Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr.
Lesen:
Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 43
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Seite 44Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)
Spiele
Schwimmen
Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am
Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt
werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Singen:
Stimmbildung und Atemtechnik
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Didaktische Grundsätze
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Pflanzenkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Lehrstoff soll grundsätzliches Wissen über Aufbau, Leben und Entwicklung der Pflanzen vermitteln. Auch die Zu-gehörigkeit der Pflanzen zu ihren Familien, deren gemeinsame Merkmale und Ansprüche sollen behandelt werden. Damit soll das Grundverständnis für die speziellen gartenbaulichen Fächer geschaffen werden.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 45
Seite 46Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Pflanzenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Die neuesten Erkenntnisse aus dem Bereich des integrierten Pflanzenschutzes unter größtmöglicher Schonung der Umwelt und Rücksicht auf Maßnahmen der Unfallverhütung sind einzubringen. Hinweise auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und die entsprechenden Anwendungsverfahren müssen nach dem neuesten Stand der Gesetzeslage und Technik erfolgen. Auf die Gefahren beim Einsatz von Pflanzen-schutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Der Erfolg von Pflanzenschutzmaßnahmen muß beurteilt werden können.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 47
Lehrstoff
Seite 48Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Didaktische Grundsätze
Arbeitsverfahren sind in den Vordergrund zu stellen, die Ursachen von Mißerfolgen aufzuzeigen. Auf die Besonderhei-ten des Produktionsgebietes und der Vermarktung ist entsprechend hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken.
Gartengestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Garten-, Landschafts- und Friedhofsgestaltung zu vermitteln. Den Schülern ist der Wert und die Bedeutung der Landschaftsgärtnerei und der Grünraumgestaltung bewußt zu ma-chen. Der Sinn für gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 49
Lehrstoff
Seite 50Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Im praktischen Unterricht ist das erworbene theoretische Wissen des Schülers in einer auf die Berufstätigkeit ausge-richteten Form anzuwenden. Die Schüler sollen befähigt werden, gärtnerische Arbeiten selbständig, richtig und gewis-senhaft auszuführen. Die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der gärtnerischen Produktion ist zu entwickeln und zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Allgemeiner Gartenbau:
Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen von Boden,
Düngemitteln, Pflanzen, Samen, Schädlingen und Unkräutern
Gemüsebau:
Bodenvorbereitung, Aussaat, Pikieren, Pflanzung, Pflege, Ernte,
Lagerung, Vermarktung
Blumen und Zierpflanzenbau:
Generative und vegetative Vermehrung, Ein- und Umpflanzung,
Blumenbinden und Blumenstecken, Ernte, Lagerung,
Verpackung und Verwendung
Baumschulwesen:
Vermehrungs-, Veredlungs- und Kulturmethoden, Verkauf
Gartengestaltung und Planskizzen einfacher Gartenanlagen,
Friedhofsgärtnerei
Technik:
Bedienung und Wartung von Maschinen und Geräten und anderen
technischen Einrichtungen
Didaktische Grundsätze
Die Verteilung des Übungsstoffes auf die einzelnen Schulstufen ist auf den jeweiligen fachtheoretischen Unterricht abzustimmen. Die Schüler sind mit modernen Arbeitsverfahren bekannt zu machen. Der praktische Unterricht ist als wichtige Ergänzung der Tätigkeit im Lehrbetrieb zu verstehen. Einzelunterweisungen sind zu pflegen. Neben der Ver-mittlung von Handfertigkeiten soll auch die Beurteilung von technischen Einrichtungen nicht fehlen. Sicherheitsvor-schriften sind zu erklären. Auf Unfallverhütung ist besonders Bedacht zu nehmen.
Betriebswirtschaftlichen und arbeitspädagogischen Gesichtspunkten ist besonderes Augenmerk zu schenken. Besichtigung von Betrieben, Versuchsanstalten, Schaugärten und dergleichen sollen den praktischen Unterricht ergänzen.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft
(1., 2. und 3. Schulstufe)
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Seite 51 Anlage A6
U nterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
Musische Bildung2 3 2 2 2 2 148 72 48 48 48 48 24
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14336
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Waldwirtschaft Waldarbeit Landwirtschaft Betriebswirtschaft
Praktischer Unterricht*)6 6
' 3 3
8144 144 72 72 192
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26624
Gesamtstundenzahl40960
*) Unterricht in Schülergruppen
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform mit 8 Doppelstunden SpezialVorträge zu
ausgewählten Fachgebieten
Seite 52Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, den privaten und beruflichen Schriftverkehr ordnungsgemäß durchzuführen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönlicher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe: Rechtschreiben und Sprachlehre:
Festigung der Rechtschreibung und der wesentlichen Grammatikkenntnisse. Erweiterung des Wortschatzes und Be-handlung einschlägiger Fachausdrücke, Fremdwörter und Abkürzungen. Gebrauch von Wörterbüchern und Nach-schlagwerken. Sprecherziehung:
Behebung sprachlicher Mängel. Schulung der Ausdrucksfähigkeit durch Erzählen, Berichten, Kurzreferate und Dis-kussionen. Schriftverkehr:
Abfassen von wichtigen Schriftstücken privater und beruflicher Art. Ausfüllen von Formularen, Zahlungsverkehr. Lesen: Anleitung zum richtigen Lesen und Vorlesen.
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen, Schreiben und Lesen ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schüler sind vor allem zum Sprechen in ganzen Sätzen aufzufordern. Durch Sprechübungen sollen die Schüler zu sicherem Auftreten und zu klarer Ausdrucksweise gelangen.
Bei allen schriftlichen Arbeiten ist zur Selbständigkeit zu
erziehen.
Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, im Berufsleben anfallende rechnerische Probleme zu erfassen und sicher zu lö-sen. Die Sicherheit in der Beherrschung der Grundrechnungsarten als Voraussetzung für das berufliche Rechnen ist zu verbessern. Die Schüler sind zu genauer und sorgfältiger Arbeit zu erziehen.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9.Seite 53
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielre-geln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Neben der Erziehung zu demokratischer Gesinnung ist die Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Gemeinschaft zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Seite 54Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler befähigen, ihre natürliche Beweglichkeit und körperliche Ausdauer zu verbessern. Ge-sunder Leistungswille und Einordnung in die Gemeinschaft sind anzuerziehen. Die Bereitschaft zu sportlicher Betäti-gung über die Schule hinaus soll gefördert werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen
Übungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Haltungsschäden
Leistungsübungen (Leichtathletik u. a.)
Spiele
Schwimmen
Wintersport
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf örtliche Gegebenheiten und die unterschiedliche Belastbarkeit der Schüler zu achten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am
Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt
werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Singen:
Stimmbildung und Atemtechnik
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Didaktische Grundsätze
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirt-schaft. Besonders hervorzuheben sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
1? Schulstufe
Bedeutung des Waldes
Standortkunde
Lebensgemeinschaft Wald
Forstbotanik
Bestandesbegründung
Kultur- und Jungwuchspflege
2? Schulstufe
Durchforstung
Astung
Düngung
Forstschutz
Holzschutz
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 55
Seite 56Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zur selbständigen Beobachtung von Natur- und Arbeitsvorgängen in der Landwirtschaft angeregt werden. Die Behandlung landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen soll in passender Weise im Zusammenhang mit der Besprechung der Kulturarten und der Nutztiere erfolgen. Auf typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je Schulstufe 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Kenntnisse über die forstwirtschaftliche Buchführung und über die wichtigsten forstlichen Aufzeich-nungen zu vermitteln. Hinweise auf das Forst- und Jagdrecht sowie auf das Arbeits- und Sozialrecht sind zu geben.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft
(Anschlußlehre)
Seite 57
Anlage A7
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
Gesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände:
Religion Rechnen Leibesübungen1 1 26 6
12
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände424
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände:
Waldwirtschaft Waldarbeit Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht Wald *) Praktischer Unterricht Werkstätte *)10 5 2 15 460 30 12 90 24
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände36216
Gesamtstundenzahl40240
*) Unterricht in Schülergruppen
Die im Rahmen der Anschlußlehre berufsschulpflichtigen Schüler sind bereits Absolventen der landwirtschaftlichen Fachschule der Fachrichtung Landwirtschaft, oder zumindest der Berufsschule der Fachrichtung Landwirtschaft. Das heißt, sie haben die Landwirtschaftslehre praktisch abgeschlossen. Im Lehrplan werden daher überwiegend nur mehr die rein fachlichen Belange der Anschlußlehre Forstwirtschaft behandelt. Aus diesem Grund erfolgt auch die Verkürzung der Berufsschuldauer auf nur 6 Wochen.
Seite 58Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, rechnerische Probleme des forstlichen Alltags als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff
Maßstabgetreues Zeichnen Beispiele aus dem forstlichen Bereich
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff
Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen; Leistungsübungen;
der Jahreszeit angepaßte sportliche Diszi-plinen.
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ord-nung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf den bereits erworbenen Grundkenntnissen sind die wirtschaftlichen Belange und pflegerischen Maß-nahmen besonders hervorzuheben. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Bedeutung des Waldes, Grunddaten
Standortkunde, Lebensgemeinschaft Wald
Forstbotanik
Bestandesbegründung
Kultur- und Jungwuchspflege
Durchforstung, Astung
Forstschutz, Düngung
Holzschutz
Betriebsformen, Bestandesumwandlung
Holzmessen, Holzsortimente, Holzausformung
Abmaßlisten, Holzverkauf
Wirtschaftsplan
Forstgesetz, Jagdgesetz, Naturschutz
Bewertung, Steuerfragen
Forstorganisation, Förderung, überbetriebliche Zusammenarbeit
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff soll durch Lehrausgänge ergänzt, veranschaulicht und
vertieft werden. 1 Schularbeit.
Waldarbeit
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist das Verständnis für die Waldarbeit zu vermitteln. Er ist mit den wichtigsten forstwirtschaftlichen Gerä-ten und Maschinen sowie deren Wartung und Pflege vertraut zu machen und über die zweckmäßige Gestaltung der Waldarbeit zu unterrichten. Der Sinn für ein verantwortungsbewußtes Arbeiten ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Arbeitsgymnastik
Ergonomie
Unfallverhütung und Erste-Hilfe-Maßnahmen
Fäll-, Schneide- und Entastungstechnik
Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten
Holzrückung
Arbeitsverfahren, Organisation und Planung
Motorsägen- und Werkzeugkunde, Forstliche Maschinenkunde
Wartung und Pflege der Motorsäge
Motorsägen-Ketteninstandsetzung
Forstliche Baukunde und Wegeerhaltung
Didaktische Grundsätze
Der Schüler soll angeregt werden, Arbeitsvorgänge in der Forstwirtschaft selbständig zu erfassen und Möglichkeiten zu deren Verbesserung zu suchen. Die Gefährlichkeit der Waldarbeit ist den Schülern bewußt zu machen. Dabei ist auf typische Unfälle und Verletzungen hinzuweisen. 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Waldes für den Gesamtbetrieb bewußt zu machen; Kennt-nisse über die wichtigsten forstlichen Aufzeichnungen sind zu vermitteln. Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Be-stimmungen sind zu behandeln.
Lehrstoff
Produktionsfaktoren und damit in Zusammenhang stehende Begriffe
Ertrag, Aufwand, Kosten, Rentabilität, Leistung,
Einkommen (Anteil des Waldes am landwirtschaftlichen Einkommen bzw. am Betriebseinkommen)
Investitionsplanung, -rechnung
Maschinenkosten
Waldbewertung
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen waldbaulicher Maßnahmen
Holzmarkt
Didaktische Grundsätze
Die Schüler sollen zur Führung einfacher Aufzeichnungen motiviert
werden, um daraus den hohen Stellenwert des Waldes für den Gesamtbetrieb erkennen zu können. 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die bei der Waldbewirtschaftung anfallenden praktischen Arbeiten selbständig und sicher durchzuführen. Auf Gewissenhaftigkeit und wirtschaftliche Arbeitsweise ist bei der Vermittlung der Fertigkeiten ganz besonders zu achten.
Lehrstoff
Praktischer Unterricht Wald
Waldbegehung:
Beurteilung verschiedener Waldstandorte
Beurteilung verschiedener Bestände
Schätzen von Massen stehender Bäume und von Beständen
Beurteilung der Bewirtschaftung
Seite 60Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Bestandesbegründung (Aufforstung, Naturverjüngung):
Baumartenwahl
Pflanzverband
Pflanzmethode
Naturverjüngung
Kultur- und Jungwuchspflege:
Kulturschutzmaßnahmen
Zaunbau
Dickungspflege:
Regulierung der Baumartenmischung
Stam mzah I redu ktion
Durchforstung: Durchforstungsverfahren Durchforstungsauszeige
Durchführung der Durchforstung Astung
Holzausformung
Holzmessen
Forstschutzmaßnahmen
Holzernte:
Starkhoizschlägerung einschließlich Laubholz
Schwachholzschlägerung einschließlich Feinerschließung
Arbeitstechnik mit Freischneidegeräten
Holzrückung (Hand- und Schlepperrückung)
Praktischer Unterricht Werkstätte
Holzbearbeitung, Anfertigung von Stielen und anderen Werkstücken
Motorsäge: Wartungsarbeiten, Kettenpflege, Ketteninstandsetzung,
Vergaser einstellen
Geräte- und Maschinenpflege
Didaktische Grundsätze
Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis, praktischer Anwendung und Erfolg sind aufzuzeigen. Der Lehrer soll praktische Arbeiten zeigen und die Schüler bei der Arbeit auch einzeln anleiten. Vor allem sind jene Fertigkeiten zu vermitteln, deren Aneignung den Schülern im Berufsleben bisher nicht möglich war. Die Grundsätze der Unfallver-hütung sind zu beachten.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Geflügelwirtschaft
(3. Schulstufe und Anschlußlehre)
Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Seite 61 Anlage A8
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
Gesamtstunden-zahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände: Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen Musische Bildung2 2 3 2 1 2 114 14 21 14
7 14
7
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände1391 Berufsbildende Unterrichtsgegenstände: Züchtung und Vermehrung Futter und Fütterung Geflügelhaltung Hygiene und Tiergesundheit
Marktkunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht1 4 4 3 3 4 8
7 28 28 21 21 28 56
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände27189
Summe40280
Seite 62Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise
sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater
und beruflicher Art. Lehrstoff
Schriftverkehr der Geflügelwirtschaft:
Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art; Ausfüllen von
Formularen, insbesondere von Kauf-, Liefer-, Pacht-,
Produktions- und Dienstverträgen.
Zahlungsschriftverkehr:
Barzahlung, Quittung, Zahlung durch Post, durch Banken; Zahlung
mittels Scheck und Wechsel.
Warenschriftverkehr:
Angebote, Bestellungen und Abbestellungen, Mahnschreiben,
Lieferschein, Gegenschein, Frachtbrief, Viehpaß,
Rechnung, Zollpapiere, Schlüsse.
Ablage und Aufbewahrung von Dokumenten, Abschriften, Rechnungen,
Beglaubigungen etc.
Didaktische Grundsätze
Auf die Kultur der Sprache und der Schrift soll in allen Unterrichtsgegenständen geachtet werden. Wörterbücher und Vordrucke für den Schriftverkehr sind einzusetzen. 1 Schularbeit.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen fähig werden, rechnerische Probleme der Geflügelwirtschaft als solche zu erkennen, sie sollen diese formulieren und schließlich auch sicher lösen können. Lehrstoff.
Prozentrechnungen (z.B. Desinfektionslösung, Rationen, Prämix), Mischungsrechnungen, Schlußrechnungen, Ener-giegehaltsberechnungen bei Futtermitteln, Wärmewerte, Luftraten, Heizenergiebedarf, Zinsen- und Rentenrech-nungen.
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben, ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. 1 Schularbeit.
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufbauend auf die ersten zwei Berufsschuljahre sind in der Berufsschule für Geflügelwirtschaft die Fragen der Standeskunde und
der Interessensvertretungen genau zu behandeln.
Lehrstoff
Aufgabe und Bedeutung der Geflügelwirtschaft innerhalb der Land- und Forstwirtschaft Österreichs. Aus- und Fortbil-dungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft (Ländliches Fortbildungsinstitut).
Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben:
Landwirtschaftskammer, Landarbeiterkammer, Arbeiterkammer, Handelskammer; freie Berufsvertretungen (z.B. politische Interessensvertretungen, Hauptverband der Land- und Forstwirtschaftsbetriebe); ÖGB. ALGÖ, Geflügelzuchtverbände; Genossenschaften, Jugendorganisationen.
Rechte und Pflichten des Lehrlings bzw. Prüfungswerbers; wichtige Versicherungen in der Landwirtschaft und Geflü-gelwirtschaft; Fragen des Grundverkehrs, Grundgrenzen, Flächenwidmung; agrarpolitische Grundfragen; der Bauer in der Politik.
Didaktische Grundsätze
Das Erleben von (politischen) Vorgängen innerhalb und außerhalb der Geflügelwirtschaft soll neben der wissensmäßi-gen Erfassung nicht zu kurz kommen. Durch die Teilnahme an politischen und vereinsmäßigen Veranstaltungen und durch einen gelegentlichen Meinungs- und Gedankenaustausch mit Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens soll das Interesse an der aktiven Mitarbeit in der Gemeinschaft gefördert werden.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 63
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von bereits Gelebtem soll auf Sinn, Wert, Schwierigkeiten und Entwicklungsphasen des Lebens eingegan-gen werden. Auf die Wechselbeziehungen zwischen dem Einzelnen und der Gemeinschaft ist besonders auch im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit näher einzugehen. Die Schüler sollen erleben und erfahren, daß die persönliche Eigenständigkeit genauso wichtig ist wie die Einordnung in die Gemeinschaft.
Lehrstoff
Mitgestaltung am öffentlichen Leben; der ländliche Raum als Lebensraum. Wirtschaftsethik, Sinnfrage, geistige Strömungen. Didaktische Grundsätze
Im Unterricht sollen vorwiegend Beispiele aus dem täglichen Leben behandelt werden; die Möglichkeiten des Gele-genheitsunterrichtes sind besonders zu nützen. Die Schüler sollen zur Mitarbeit in Gemeinschaft und Gesellschaft mo-tiviert werden.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu bringen, Liebe und Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff
Grundübungen, Ausgleichs- und Lockerungsübungen, Leistungsübungen,
Spiele, Schwimmen.
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in 3 Teile zu gliedern:
Aufwärmen (Grundübungen), Höhe-punkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel). Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Die Bedeutung körperlicher Aktivität für Gesundheit und Wohlbefinden ist hervorzuheben; für Sicherheit ist zu sorgen.
Arbeits- und Sozialrecht (einschließlich Unfallverhütung) Bildungs- und Lehraufgabe
Es sollen nur die für das Berufsleben (Landwirt, Dienstgeber, Dienstnehmer) wichtigsten Rechtskenntnisse vermittelt werden. Das Verständnis für den Wert von Recht und Ordnung ist zu wecken.
Lehrstoff
Grundbegriffe; Dienstantritt bzw. Anstellung eines Mitarbeiters (Sozialversicherung, Lohnsteuerkarte), Probezeit; Kün-digung (Vorschriften, Fristen).
Landwirtschaftsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Wasserrecht, Gewerbeordnung, Raumordnungsgesetz und Bauord-nung; Unfallverhütung. Didaktische Grundsätze
Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht zu behandeln. Auf klare und einfache Darstellung ist Wert zu legen. Ein Vortrag des Unfallverhütungsdienstes ist einzuplanen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am
Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt
werden.
Lehrstoff
Singen:
Stimmbildung und Atemtechnik.
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen.
Religiöse Lieder.
Bildnerische Erziehung:
Gestaltung aus der Vorstellung und nach Vorlagen.
Didaktische Grundsätze
Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Seite 64Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Züchtung und Vermehrung
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Geflügels sowie jene Kenntnisse, die eine wirtschaftliche Geflügelhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen, sind zu vermitteln.
Lehrstoff
Anatomie und Physiologie des Geflügels (Querverbindungen zu den modernen Haltungsmethoden und daraus resul-tierenden Problemen sind herzustellen).
Züchtung: Wichtige Rassen und Linien; Zuchtziele und Zuchtmethoden:
Hybridlinien, Schritte der Hybridvermehrung; Paarung, Eiablage, Bruteierbehandlung (Aufbewahrung, Lagerung, Transport). Vorgang in der Brüterei. Artspezifi-sche Verhaltensweisen des Geflügels. Didaktische Grundsätze
Die Anatomie und Physiologie sind nur in dem Maße zu vermitteln, als sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvor-gänge und der Erhaltung der Tiergesundheit notwendig sind. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Rassen bzw. Nutzi/ngsrichtungen sind hervorzuheben. Anschauungsmaterial soll im Unterricht eingesetzt werden.
Futter und Fütterung
Bildungs- und Lehraufgabe
Das Futter verursacht den größten Teil des Aufwandes in der Geflügelproduktion. Die Geflügelfachkraft ist daher mit allen biochemischen, ökonomischen und technischen Fragen der Fütterung vertraut zu machen. Die Aussagekraft der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben über industriell hergestelltes Mischfutter sind zu durchleuchten. Mischungen aus hofeigenem Getreide sind zu berechnen.
Lehrstoff
Die Inhaltsstoffe des Futters. Die Baustoffe des tierischen Organismus. Sichere Definition von Eiweiß, Mineralstoffen etc., biologische Wertigkeit des Eiweißes. Die Energieträger im Futter. Wirkstoffe, Ballaststoffe, Aromastoffe, Futterzu-satzstoffe. Die Futtermittelanalyse. Energiekennzahlen des Geflügelfutters. Einzelfuttermittel des Handels, soweit sie für die Geflügelfütterung geeignet sind. Die Herstellung von Mischfutter. Berechnung von Rezeptbeispielen für Selbstmischer.
Angaben über wertbestimmende Inhaltsstoffe von Mischfutter; Futtermittelgesetz. Bedarfswert für die einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Fütterungstechnik und Fütterungssysteme. Didaktische Grundsätze
Die Qualitätsbeurteilung der Einzelfuttermittel, Einrichtungen zur Mischfutterherstellung sowie Geräte zur Futtervertei-lung sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zu besprechen. Querverbindungen sind besonders zu Tiergesund-heit sowie zu Haltung und Technik herzustellen. 1 Schularbeit.
Geflügelhaltung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Gegenstand „Haltung und Technik" hat die Aufgabe, dem Lehrling eine Gesamtschau über die Einflüsse der Hal-tungsformen und technischen Möglichkeiten auf das Tier, dessen Gesundheit und Leistungen zu vermitteln. Haltung in Verbindung mit Technik ist die Grundlage jeder modernen Geflügelproduktion und verdient besonderes Au-genmerk.
Lehrstoff
Stallplanung:
Stallgröße; Bedachtnahme auf Tier-, Umwelt- und Unfallschutz. Isolierungen bei Neu- und Altbauten. Heizsysteme und Möglichkeiten der Energieeinsparung.
Nutzung der Ergebnisse der Verhaltensforschung in Hinsicht auf Tiergerechtheit des Stalles.
Lüftungs- und Fütterungssysteme, Wasserversorgung. Möglichkeiten der Eigenleistung beim Stallbau.
Produktion:
Management und Organisation als Querverbindung zu Betriebswirtschaft und Tiergesundheit; Anforderungen an ein gutes Management. Besprechung der verschiedenen Stalleinrichtungen und der speziellen Managementaufgaben für die einzelnen Pro-duktionssparten; Bodenhaltung bei Aufzucht von Elterntieren, Mastkücken, Legehennen, Puten.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Seite 65
Käfig- oder Batteriehaltung bei Legetieren, Aufzucht von Junghennen, Elterntieren (künstl. Besamung). Auslaufhal-tung, Volierenhaltung; Haltung von Enten und Gänsen.
Beschaffenheit sowie Vor- und Nachteile von: Futterbahnen, Wasserversorgungssystemen, Legenestem, Kotkästen, Entmistungen, Be- und Entlüftungen, Heizungen, Batterien, Eiersammelanlagen usw.
Besatzdichten und Leerstehzeiten: Einstreuformen und Einstreuaufbau; Lichtintensität und Beleuchtungsprogramme; Schnabelstutzen,
Tiertransport. Haltungsdauer: Aufzucht- und Leistungsdauer der einzelnen Nutzungsrichtungen.
Didaktische Grundsätze
Um ein möglichst umfassendes Wissen vermitteln zu können, soll der Unterricht durch Anschauungsmaterial (Diase-rien, Prospekte usw.) und durch Lehrausgänge ergänzt werden. Durch schülerzentrierte Unterrichtsmethoden soll das Wissen und die Erfahrung der Schüler in den Unterricht eingebunden werden. 1 Schularbeit.
Hygiene und Tiergesundheit
Bildungs- und Lehraufgabe
Seuchen und Krankheiten werden primär durch spezifische, krankmachende Organismen, wie z. B. Viren, Bakterien und Pilze verursacht. Dabei spielen Umwelt (Stall, Fütterung, Haltung), Vererbung, körperliche Verfassung und Lei-stung eine wichtige Rolle. Aufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, die Zusammenhänge zwischen Tierbehandlung, Hygiene und Tierge-sundheit herauszuarbeiten.
Lehrstoff
Umgang mit den Tieren (Transport, Pflege, Beobachtung).
Hygiene: Umwelt: Stall und Stallklima; Reinigung und Desinfektion;
Futter, Wasser, Einstreu, Kleidung. Tier: Behandlung des Eies,
Eingriffe beim Tier, Kadaverbeseitigung. Krankheitsvorbeuge:
Vitalisierung, Immunisierung. Krankheiten: Allgemeines, Erkennen von Krankheiten.
Viruskrankheiten: Marek, AE, ND, IB, ILT, Gumboro, Celo.
Bakterielle Infektionen: CRD, Synovitis, Pullorum, Staphylokokken, Eileiterentzündungen.
Pilzinfektionen: Aspergillose.
Protozooen: Kokzidiose.
Wurmbefall, Parasiten, Stoffwechselkrankheiten, Erkrankungen anderer
Art, Vergiftungen,
Hämorrhagisches Syndrom.
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist auf entsprechendes Anschauungsmaterial aus der Praxis bzw. am Tier selbst zu legen; wo dies nicht möglich ist, ist mit geeigneten Bildern zu ergänzen, um so eirien entsprechenden Bezug zwischen Theorie und Praxis herzustellen.
Eine entsprechende Übereinstimmung mit anderen Fächern, wie z. Die Möglichkeiten der Krankheitsverhinderung sollten besondere 1 Schularbeit.
ß. Fütterung, Haltung und Technik ist herzustellen. 3eachtung
finden.
Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die den Teilnehmer zum wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Denken an-leiten und die ihn zum Denken in Zusammenhängen befähigen. Besonderer Wert ist auf die Erfassung der allgemei-nen und speziellen Marktsituation zu legen.
Im Hinblick auf die risikoreiche Produktion und auf die beschränkten Marktmöglichkeiten von Geflügelprodukten ist die Gemeinschaftsgesinnung und die Bereitschaft zur überbetrieblichen Zusammenarbeit zu fördern. Der Teilnehmer soll die wirtschaftlichen und marktwirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten sowie staatliche als auch priva-te Einflußnahme kennen lernen. Die Tendenzen der Betriebsgrößqnstruktur und der laufenden Überproduktion sind aufzuzeigen. Die Erfahrungen eines harten Verdrängungswettbewerbes in Amerika und in der EG sind zu beleuchten und daraus Schlüsse für die österreichische Entwicklung zu ziehen.
Auf der Basis dieser Kenntnisse soll der Schüler wirtschaftliche Entscheidungen fällen lernen. Die ständige Weiterbil-dung und Information auf marktwirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern.
Lehrstoff
Markt: Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Produktion und Verbrauch beim Ei und beim Schlachtgeflügel. Vermarktungswege für Eier und Schlachtgeflügel.
Seite 66Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Angebotsformen von Geflügelprodukten. Qualitätsklassen und Gewichtsgruppen beim Ei. Handelsusancen beim Schlachtgeflügel. Außenhandel von Geflügelprodukten.
Gesetze zum Schutz der bäuerlichen Produktion; Gesetze, die Produkte der Geflügelwirtschaft betreffen; Gesetze, die die Direktvermarktung betreffen. Marketing am Beispiel des Eier- und Geflügelmarktes; Preis- und Marktbeobach-tung. Zusammenhang Eierproduktionshöhe und Preisentwicklung. Produktionswert und Zusammenhänge mit anderen landwirtschaftlichen Produkten. Möglichkeiten zur Senkung der Produktionshöhe.
Didaktische Grundsätze
Marktwirtschaftliche Informationen der Medien sind auszuwerten. Statistiken, Prognosen, Trends, Marktberichte sind zu verwenden. Marktgerechte Produktaufmachung ist zu zeigen bzw. zu demonstrieren. Der Besuch von Märkten bzw. von Vermarktungsbetrieben ist einzuplanen. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und des Konsu-menten zu behandeln. 1 Schularbeit.
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die ihn befähigen, einen Betrieb der Geflügelwirtschaft nach ökono-mischen Grundsätzen selbständig zu führen. Er soll lernen, das produktionstechnische Wissen betriebswirtschaftlich anzuwenden. Wirtschaften soll als stetige und harmonische Anpassung an Gegebenheiten verstanden werden.
Lehrstoff
Ermittlung des Betriebserfolges: Landwirtschaftliches Einkommen,
Reinertrag, Deckungsbeitrag.
Grundzüge der Buchführung.
Arten und Gliederung der Kosten. Kosten der Produktion und der Vermarktung.
Kostenverhalten; Kostenrechnung (besonders die DB-Kalkulation als
Hilfe für wirtschaftliche Entscheidungen ist zu
üben).
Betriebsaufzeichnungen, Belegesammlung; wichtige Steuern und Versicherungen.
Kalkulation der einzelnen Sparten der Geflügelwirtschaft. Didaktische Grundsätze
Die Einbeziehung der Daten (Leistungen und Kosten) von Betrieben der Geflügelwirtschaft in den Unterricht ist von besonderer Bedeutung. Betriebswirtschaftliche Berechnungen sind den Schülern regelmäßig zu stellen. Bei Lehraus-gängen und Exkursionen sollen gestellte Aufgaben besprochen werden. 1 Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennen von Vorgängen und Zu-sammenhängen im Geflügelstall ist im praktischen Einsatz zu üben. Insbesondere sollen am Verhalten der Tiere Rück-schlüsse auf Betreuungs- und Haltungsfehler gezogen werden. Die für die Führung eines Geflügelbetriebes zweckmä-ßigen Planungs- und Aufzeichnungsarbeiten sind zu üben. Auf Hygiene und Sauberkeit ist besonders beim Betreten von Geflügelstallungen zu achten.
Lehrstoff
Futter und Fütterung:
Besichtigung und Handhabung von Mahl- und Mischanlagen.
Futterkontrolle (Verbrauch und Qualität).
Mikrobiologische Untersuchung und Futtermittelanalyse. Tränke- und Fütterungssysteme.
Futtermittelsammlung und Beurteilung (Qualität, Preiswürdigkeit).
Markt- und Börseninformation.
Haltung und Technik:
Stallbau, Stallklimamessungen.
Besichtigung und Berechnung von Lüftungsanlagen.
Besichtigung und Handhabung von Stalleinrichtungen (Beleuchtungs- und Lüftungssteuerungsanlagen, Luftentfeuchter, Wärmetauscher, Heizzonen).
Bodenhaltung (Legenester, Kotkasten, Einstreu), alternative Systeme.
Käfig- und Batteriehaltung.
Eiersammel- und Sortieranlagen, Entmistungstechnik.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 67
Hühnertransporte, Schnabelstutzen.
Schlachtung und Zerteilung von Geflügel, marktfertige Aufbereitung. Demonstration und Besichtigung aller Sparten- und Haltungssysteme der Geflügelwirtschaft; Ersatzteillager.
Aufschreibungen, Leistungskontrollen und -prüfungen.
Hygiene und Tiergesundheit:
Anatomische Übungen; Stallapotheke.
Geräte und praktische Durchführung für Reinigung und Desinfektion.
Bruteierbehandlung und Hygiene.
Didaktische Grundsätze
Durch entsprechende Gruppenteilung ist für einen gesicherten Unterrichtserfolg zu sorgen. Die Gegenstände „Futter und Fütterung", „Hygiene und Tiergesundheit" sowie „Haltung und Technik" sind im Ver-hältnis 1 : 1 : 2 im praktischen Unterricht vorzusehen. Besondere Berücksichtigung sollten alle Tätigkeiten und Vorkehrungen finden, die geeignet sind, der Entstehung und Ausbreitung von Krankheiten entgegenzuwirken.
Arbeitseinsätze in verschiedenen Betrieben der Geflügelwirtschaft sollen helfen, den Unterricht effizient zu gestalten. Die Teilnehmer sollen ihre eigenen Erfahrungen in den Unterricht miteinbringen. Elektronische Datenverarbeitung (EDV)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen den Computer als ein Hilfsmittel für moderne Betriebsführung und effiziente Kundenbetreuung ken-nenlernen und Anwendungsmöglichkeiten für ihren Betrieb erkennen.
Lehrstoff
Durchführung diverser Berechnungen mit dem Computer durch Standard- und Spezialprogramme.
Futtermittelberechnungen, Deckungsbeitragsrechnungen. Textverarbeitung, Kundenkartei.
Debitorenbuchhaltung (offene-Posten-Buchhaltung), Finanzbuchhaltung.
Kontrolle des Tierbestandes.
Didaktische Grundsätze
Die Anwendungsbeispiele sollten sich auf die tägliche Praxis und die täglichen Erfordernisse beziehen. Der Computer soll als technisches Hilfsmittel zur Lösung bestimmter Probleme erlebt und erkannt werden. Auf eine geeignete Grup-pengröße ist im Hinblick auf die vorhandene EDV-Ausstattung Rücksicht zu nehmen.
Seite 68Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Anlage B1 LEHRPLÄNE DER FACHSCHULEN
I. Allgemeine Bildungsziele
Die Fachschule hat die Aufgabe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 69
Seite 70
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Anlage B2
Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Landwirtschaft
Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl
Schulstufe
Freigegenstände
Englisch221
Informatik (EDV)—11
Maschinschreiben—1-—
Aktuelle Fachgebiete—1—
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe
Hauswirtschaft: Kurse in Blockform in der 2. und 4. Schulstufe
Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten Fachgebieten ab der 2. Schulstufe Spezialkurse während der Praxisstufe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 71
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff
Seite 72Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 73
Seite 74Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 75
Seile 76Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 77
Schwimmen:
Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens
Einfaches Rettungsschwimmen
Wintersport:
Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen
Spiele und Kampfsport:
Lauf- und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Lehrstoff
1., 2. und 4. Schulstufe Musikerziehung: Notenschrift Einfache Stimmbildung und Atemtechnik Einstimmige und mehrstimmige
Lieder
Volkslieder und andere Lieder, die dem Jahreslauf und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen Religiöse Lieder
Instrumentales Musizieren in Gruppen, Spielen geeigneter Lehrwerke und Musikstücke Musikalische Gestaltung von Feiern Ausgewählte Beispiele des Musikschaffens verschiedener Zeitepochen Bildnerische Erziehung:
Gestalten aus der Vorstellung und nach Vorlagen
Verwendung verschiedener Materialien und Erlernen von Techniken des
bildnerischen Gestaltens
Didaktische Grundsätze
Bei Fest- und Feiergestaltung in der Schule sollen der Chor und die Musikgruppe zur Mitwirkung herangezogen wer-den. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden. Es ist danach zu trachten, daß jede aktive Betätigung auf musischem Gebiet Freude bereitet und gerne geschieht. Ausstellungen und musikalische Veranstaltungen sollen dem Ansporn dienen sowie Können und Fertigkeiten aufzei-gen. Hörproben sind in den Unterricht einzubauen (Platten, Kassetten, Videos).
Pflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Aufgabe des Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Wissen über Bodenkunde, Pflanzenkunde, Kul-tur und Nutzung von Acker- und Grünlandpflanzen zu vermitteln. Dabei ist besonders auf das Verantwortungsbewußt-sein gegenüber der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, der Fragen von Ökologie, Umwelt und Kulturlandschaft Wert zu legen. Die kulturtechnischen Maßnahmen sind unter ökologischen und betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu sehen. Die Eigenheiten des Produktionsgebietes, die regionalen Verhältnisse sowie die Markt- und Absatzlage sind zu berücksichtigen.
Lehrstoff
Seite 78Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
3? Pflanzenkunde (Botanik):
Bau und Leben der Pflanze
Einteilung der Pflanzen
Wichtige Kulturpflanzen
Geschützte Pflanzen
4? Bodenkunde:
Geologie Oberösterreichs
Entstehung des Bodens
Bestandteile des Bodens
Bodeneigenschaften
Einteilung der Böden
Bodenprofile
Bodengare, Bodenstruktur Beurteilung und Bewertung der Böden Bodenuntersuchung, Bodenschätzung Bodenverbesserungen
Bodenbearbeitung
Bodenschutz, Gefahren für den Boden
Spezieller Pflanzenbau:
Wirtschaftliche Bedeutung
Botanische Merkmale und Eigenschaften von Kulturpflanzen Entwicklungsabschnitte, Ertrags- und Qualitätsbildung
Seite 80Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 81
j
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind Grundkenntnisse der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung verschiedener Obstarten sowie von Verarbei-tungsprodukten zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist die Vermittlung des Lehrstoffes auf den Selbstver-sorgerobstbau oder den Erwerbsobstbau auszurichten. Im Bereich des Selbstversorgerobstbaues sind besonders jene
Pflege empfohlen werden kann.
Obstarten und -Sorten zu behandeln, deren Kultur ohne intensive
Lehrstoff
Seite 82Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Seite 83
Lehrstoff
I. Landtechnik
Seite 84-Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990,
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 85
Seite 86Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Wirtschafts- und Marktkunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von volkswirtschaftlichen Grundbegriffen sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die die Schüler zum wirt-schaftlichen Denken und Handeln anleiten und zur Erfassung der jeweiligen Marktsituation befähigen. Eine Erziehung zu marktkonformem Verhalten in Erzeugung und Absatz ist notwendig. Auf dieser Grundlage soll der Schüler wirt-schaftliche Entscheidungen fällen lernen. Das Interesse am Wirtschaftsgeschehen ist zu wecken und das Verständnis für andere Berufsgruppen zu fördern. Im Hinblick auf die schwierige Stellung der Landwirtschaft in Produktion und Vermarktung ist die Gemeinschaftsgesin-nung und die Bereitschaft zu überbetrieblicher Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu fördern.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 87
Seite 88Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Informatik
(Elektronische Datenverarbeitung)
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln.
Der Schüler soll Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können. Pflichtgegenstand in der 1. Schulstufe, Freigegenstand in den höheren Schulstufen.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 89
Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.
Lehrstoff
I. Landtechnik und Baukunde
Seile 90Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Kurse, wie z. B. Melkkurs, Klauenpflegekurs, Fleischverwertungskurs etc., können in Blockform im Rahmen der einzel-nen Praxisgegenstände durchgeführt werden. In der 4. Schulstufe kann der praktische Unterricht auch in Projektarbeiten einbezogen werden.
Hauswirtschaft
(als Seminar) Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewußt zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeits-aufteilung zwischen Mann und Frau, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushalts. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung der Frau sind aufzu-zeigen.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9
Seite 91
Lehrplan der Fachschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft Anlage B3
(Stundenausmaß derStundentafel
einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstundenzahl
U nternchtsgegenstande (Pflichtgegenstände)Schulstufe
*) Prakt.Nähen und Handarbeit
15
UnterrichtGartenarbeit und Blumenpflege
Zusammen3838
*) Unterricht in Schülergruppen
Freigegenstände
Aktuelle Fachgebiete1 '1
Englisch22
Informatik (EDV)11
Maschinschreiben—1
Erste-Hilfe-Kurs in Blockform: 8 Doppelstunden in der 2. Schulstufe Hauskrankenpflegekurs in der 2. Schulstufe Vorträge zu ausgewählten
Fachgebieten in der 1. und 2. Schulstufe Traktorführerkurs: geblockt im Juni in der 2. Schulstufe
Seite 92Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, sich in Wort und Schrift klar und richtig auszudrücken. Sie sollen in der Lage sein, aus Gehörtem, Gesehenem und Gelesenem das Wesentliche zu verstehen und festzuhalten, wiederzugeben und dazu sachlich Stellung zu nehmen. Gute Ausdrucksweise und sicheres Auftreten sind bei Rede und Diskussion zu schulen. Das Erzählen ist zu üben.
Es ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu vermitteln. Das Interesse am Lesen als Möglichkeit persönli-cher und beruflicher Weiterbildung ist zu fördern. Die Schüler sind mit den geistigen Strömungen in der Literatur sowie mit der Körpersprache als Ausdrucksmittel zu konfrontieren.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 93
Seite 94Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 95
Seite 96Landesgesetzblatt fü,r Oberösterreich, Jahrgang 1990,
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7. Stück, Nr. 9Seite 97
Seite 98Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1990, 7.
Stück, Nr. 9
Schwimmen:,
Erlernen mindestens einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens Einfaches Rettungsschwimmen
Wintersport:
Schilaufen, Eislaufen, Eisstockschießen
Spiele und Kampfsport: . LauN und Ballspiele, Wettkämpfe
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Gegebenheiten und die entwicklungsbedingte Belastbarkeit der Schü-ler zu achten. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist wahrzunehmen. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Die Turnübungen sollen einen Ausgleich zur einseitigen körperlichen Arbeit darstellen und Haltungsschäden vorbeu-gen helfen. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten.
Eine Unterrichtseinheit soll in Aufwärmen (Grundübungen), Leistungsübungen bzw. Kampfspiele und Ausklang (kör-perliche Beruhigung) gegliedert werden. Zur Förderung des Gemeinschaftssinnes und des Leistungswillens sind Vergleichskämpfe durchzuführen. Musische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen in diesem Gegenstand Freude und Interesse am Musischen gewinnen und zur sinnvollen Freizeit-gestaltung angeregt werden. Sie sind zum kritischen und wertenden Sehen und Hören anzuleiten.
Lehrstoff
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.