Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Attergaustraße (Landesstraße Nr. 540) im Gebiet der Marktgemeinde Vöcklamarkt
LGBL_OB_19890705_40Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Attergaustraße (Landesstraße Nr. 540) im Gebiet der Marktgemeinde VöcklamarktGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.07.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 40/1989 15. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 5. Juni 1989 betref-fend die Verlegung der Attergaustraße (Landesstraße Nr. 540) im Gebiet der Marktgemeinde Vöcklamarkt
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
?1? Der bei km 1,900 (alt) von der bestehenden Trasse nach Süden abzweigende, hierauf in einem Bogen nach Südwesten führende und bei km 3,000 (alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Attergaustraße (Landesstraße Nr. 540 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Landesstraße erklärt.
?2? Der zwischen km 1,900 (alt) und km 3,000 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Attergaustraße wird als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes (Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Attergaustraße aus dem beim Amt der o.ö. Landesre-gierung und beim Marktgemeindeamt Vöcklamarkt auflie-genden Plan, Maßstab 1:2000, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.