Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steegen
LGBL_OB_19890628_38Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SteegenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.06.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 38/1989 14. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 22. Mai 1989 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Steegen
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 95/1985 mit Beschluß vom 22. Mai 1989 der Gemeinde Steegen, politischer Bezirk Grieskirchen, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steegen:
In Grün drei silberne, eins zu zwei gestellte Hufeisen, darüber ein goldener, erhöhter, schräglinker
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