Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des
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Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des
O.ö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds geändert wird
LGBL_OB_19890414_27Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des
O.ö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.04.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 27/1989 10. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des O.ö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds geändert wird
Text
„(2) Eine Fondshilfe darf nicht gewährt werden, wenn für dieselbe Baumaßnahme eine öffentliche Förderung aus Mitteln des Landes bereits gewährt worden ist."
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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