Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der das Verzeichnis der in der Anlage 1 der O.ö. Bauverordnung 1985, LGBl. Nr. 5, für verbindlich erklärten ÖNORMEN geändert wird
LGBL_OB_19890117_6Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der das Verzeichnis der in der Anlage 1 der O.ö. Bauverordnung 1985, LGBl. Nr. 5, für verbindlich erklärten ÖNORMEN geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
17.01.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1989 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
5? In Ziffer 14 ist der Titel „Asbestzement — Tafeln"
durch den Titei „Faserzement — Großtafeln FZ-GT
Anforderungen, Prüfung, Normkennzeichnung" sowie der Ausdruck „Dezember 1979" durch den Ausdruck „Juni 1988" zu ersetzen.
6? In Ziffer 15 ist der Titel „Asbestzementplatten für Außenwandverkleidungen" durch den Titel „Faserzement — Fassadenplatten FZ-FP Anforderungen,
Prüfung, Normkennzeichnung" sowie der Ausdruck
„Juni 1979" durch den Ausdruck „Juni 1988" zu ersetzen.
7? In Ziffer 18 ist der Titel „Brandschutzabschlüsse; einflügelige Drehtüren und Einstiegluken aus Stahl oder
Holz" durch den Titel „Brandschutztüren ein- und
zweiflügelige Drehflügeltüren und -tore" sowie der Ausdruck „Mai 1976" durch den Ausdruck „Oktober 1986" zu ersetzen.
8? In Ziffer 19 ist der Ausdruck „Dezember 1980" durch
den Ausdruck „April 1987" zu ersetzen.
9? In Ziffer 21 ist der Ausdruck „November 1978" durch den Ausdruck „Oktober 1985" zu ersetzen.
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