Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_19890109_4Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.01.1989
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1989 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
„(6) Eine Wohnbeihilfe wird nur dann gewährt, wenn der Betrag mindestens 100 Schilling monatlich erreicht."
2.§ 2 Abs. 1 Ziffer 5 hat zu entfallen.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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