Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verlegung der Thalgaustraße (Landesstraße Nr. 539) im Gebiet der Gemeinde St. Lorenz
LGBL_OB_19880212_2Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Verlegung der Thalgaustraße (Landesstraße Nr. 539) im Gebiet der Gemeinde St. LorenzGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.02.1988
Fundstelle
LGBl. Nr. 2/1988 1. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 18. Jänner 1988 über
die Verlegung der Thalgaustraße (Landesstraße Nr. 539) im Gebiet der Gemeinde St. Lorenz
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
?1? Der bei km 14,806 (alt) von der bestehenden Trasse
nach Osten abzweigende, nach ca. 0,400 km in einem Bogen nach Norden schwenkende und bei km 15,661
(alt) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Thalgaustraße (Landesstraße Nr. 539 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Landesstraße erklärt. ?2? Der zwischen km 14,806 (alt) und km 15,661 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Thalgaustraße wird als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes
(Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Thalgaustraße aus dem beim Amt der o.ö. Landesre-gierung und beim Gemeindeamt St. Lorenz aufliegenden Plan, Maßstab 1:1000, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landesrat
Seite 2
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1988, 1. Stück, Nr. 3 u. 4
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