Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im Innkreis
LGBL_OB_19870904_53Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im InnkreisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.09.1987
Fundstelle
LGBl. Nr. 53/1987 15. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 3. August 1987 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines
Gemeindewappens an die Gemeinde Schwand im
Innkreis
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö.
Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 3. August 1987 der Ge-meinde Schwand im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Schwand im Innkreis:
Gespalten von Silber und Grün; in gewechselten Farben rechts ein Baumstamm, links eine gestürzte, auswärts gekehrte Sapine.
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