Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pasching
LGBL_OB_19870630_25Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PaschingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.1987
Fundstelle
LGBl. Nr. 25/1987 9. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 25. Mai 1987 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Pasching
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 25. Mai 1987 der Gemein-de Pasching, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pasching:
In Grün ein goldener Links-Schrägbalken, darin ein schwarzes Eisenbahngeleise, begleitet oben von ei-nem silbernen Ochsenhorn mit Grind und Ohren, unten von einer rot-silber gespaltenen Scheibe.
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