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Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Erklärung eines Abschnittes der Hammeradt Gemeindestraße als Abschnitt der Saminger Straße (Bezirksstraße Nr. 1154) und die Auflassung eines Abschnittes dieser Straße im Gebiet der Gemeinde Freinberg und Schardenberg | Omnilex