Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Willibald
LGBL_OB_19860716_30Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. WillibaldGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
16.07.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 30/1986 14. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 16. Juni 1986 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde St. Willibald
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 16. Juni 1986 der Ge-meinde St. Willibald, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Willibald:
In Grün ein silberner, mit einer roten Wellenleiste be-legter Schrägbalken; oben ein silbernes, linkes Obereck, belegt mit drei blauen, aufrechten Rauten, unten zwei goldene Pfeile schräg übereinander.
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