Gesetz vom 10. April 1986, mit dem das Gemeinde-Wasserversorgungsgesetz geändert wird (Gemeinde-Wasserversorgungsgesetznovelle 1986)
LGBL_OB_19860625_23Gesetz vom 10. April 1986, mit dem das Gemeinde-Wasserversorgungsgesetz geändert wird (Gemeinde-Wasserversorgungsgesetznovelle 1986)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.06.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/1986 11. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
„(4) Als gemeindeeigen im Sinne dieses Gesetzes gilt eine Wasserversorgungsanlage, deren sich die Gemeinde zur Erfüllung der ihr obliegenden öffentli-chen Aufgaben bedient, auch dann, wenn die Anlage nicht oder nicht zur Gänze im Eigentum der Gemeinde steht."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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