Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Paschinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1227) und die Auflassung eines Abschnittes der Ochsenstraße (Bezirksstraße Nr. 1381) im Gebiet der Stadtgemeinde Leonding
LGBL_OB_19860319_11Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der Paschinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1227) und die Auflassung eines Abschnittes der Ochsenstraße (Bezirksstraße Nr. 1381) im Gebiet der Stadtgemeinde LeondingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.03.1986
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/1986 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 24. Februar 1986 be-treffend die Verlegung der Paschinger Straße (Be-zirksstraße Nr. 1227) und die Auflassung eines Ab-schnittes der Ochsenstraße (Bezirksstraße Nr. 1381) im Gebiet der Stadtgemeinde Leonding
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 2 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
(1)Folgender neu herzustellende Abschnitt der Paschinger Straße (Bezirksstraße Nr. 1227 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird — soweit er nicht bereits Bezirksstraße ist — als Bezirksstraße erklärt:
Der neu herzustellende Abschnitt zweigt bei km 3,470 (neu) von der bestehenden Trasse nach Westen ab, un-terführt bei km 3,500 (neu) die Westbahnstrecke der ÖBB, verläuft bis km 3,665 (neu = km 0,000 (neu) der Ochsenstraße; Bezirksstraße Nr. 1381 des Verzeichnis-ses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) nach Westen und hierauf nach Süden, verläuft dabei von km 0,055 (alt) der Ochsenstraße bis km 0,080 (alt) der Ochsenstraße auf deren Trasse und bindet bei km 3,815 (neu) wieder in die bestehende Trasse ein.
(2)Der zwischen km 3,470 (alt) und km 3,770 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Paschinger Straße, der in diesem Abschnitt die Westbahn bei km 3,511 kreuzt, wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes
(Abs. 1) wirksam.i
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Landesgesetzblatt tur OberostGrreich, Jahrgang 1986, 4.
Stück, Nr. 11
§2
Der zwischen km 0,000 (alt, das ist km 3,610 (alt) der Paschinger Straße = km 3,611 laut Verzeichnis der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) und km 0,055 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Ochsen-straße wird als Bezirksstraße aufgelassen. Die Ochsen-straße beginnt nicht mehr bei km 3,610 (alt = km 3,611 laut Verzeichnis der Landes- und Bezirksstraßen Ober-österreichs) der Paschinger Straße, sondern bei km 3,665 (neu) der Paschinger Straße. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes der Paschinger Straße (§ 1 Abs. 1) wirksam.
§3
Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der Paschinger Straße und der Verlauf der alten Trasse
der Ochsenstraße aus dem beim Amt der o.ö. Landes-regierung und beim Stadtamt Leonding aufliegenden Plan, Maßstab 1: 1000, zu ersehen.
§4
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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