Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ansfelden
LGBL_OB_19851213_117Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde AnsfeldenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.12.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 117/1985 45. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 28. Oktober 1985 über dfe Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Ansfelden
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, in der Fassung der O.ö. Gemeindeordnungsnovelle 1985, LGBl. Nr. 95, mit Beschluß vom 28. Oktober 1985 der Gemeinde Ansfelden, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Ansfelden:
Durch eine silberne Wellenleiste vom Schildfuß zum Schildhaupt schräglinks geteilt; oben in Grün eine Reihe von sechs silbernen, jeweils unten etwas kürzeren Orgelpfeifen, unten in Rot ein silbernes Zahnrad.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.