Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sipbachzell
LGBL_OB_19850918_97Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde SipbachzellGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.09.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 97/1985 37. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 5. August 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde
Sipbachzell
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 5. August 1985 der Gemeinde Sipbachzell, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Sipbachzell:
In Gold unter einem erhöhten, blauen Wellenbalken, darin eine goldene, liegende Weizenähre, ein grüner, am Rücken liegender, aufwärts gebogener, feuersprühender Lindwurm mit roten Krallen.
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