Datum der Kundmachung
29.07.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 82/1985 31. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen Dienst an Archiven und Museen geändert wird
Text
(1)Diese Verordnung tritt mit 1. August 1985 in Kraft.
(2)Bis 31. Juli 1988 ist § 1 auf Bedienstete nicht anzu
wenden, die schon vor dem 1. August 1985 zu einer Prü fung für den gehobenen Dienst beim Amt der o.ö. Lan desregierung zugelassen wurden.