Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gschwandt
LGBL_OB_19850531_55Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde GschwandtGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.05.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 55/1985 21. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 15. April 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeinde-wappens an die Gemeinde Gschwandt
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 15. April 1985 der Gemeinde Gschwandt, po-litischer Bezirk Gmunden, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Gschwandt:
In Gold ein schwarzes, achtspeichiges, zwischen den Speichen außen mit Spickein bestecktes, zer-brochenes Rad, von dem im linken oberen Viertel ein Felgenstück fehlt; überdeckt durch einen grünen, angehackten Schräglingsbalken.
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