Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der die Hausbesorger- Entgeltverordnung geändert wird
LGBL_OB_19850215_8Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich, mit der die Hausbesorger- Entgeltverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 8/1985 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
„(2) Bei Häusern mit Holzstiegen erhöht sich das Entgelt gemäß Abs. 1 lit. a um 20 v. H."
2.§ 1 Abs. 3 hat zu lauten:
"(3) Als Nutzfläche (Abs. 1 lit. a) gilt die Gesamtbo-denfläche abzüglich der Wandstärken; Treppenhäu-ser, offene Balkone und Terrassen sowie Keller- und Dachbodenräume sind, soweit sie sich ihrer Ausstat-tung nach nicht für Wohn- oder Geschäftszwecke eignen, bei der Berechnung der Nutzfläche außer Be-tracht zu lassen."
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