Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Desselbrunn
LGBL_OB_19850215_6Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde DesselbrunnGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1985 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde
Desselbrunn
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 16. Jänner 1985 der Gemeinde Desselbrunn, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Dessel-brunn:
Zwischen zwei je dreimal von innen nach außen von Silber und Blau gespaltenen, oben auswärts geboge-nen Flanken in Grün über einem silbernen, gequa-derten und blau gefüllten Brunnen ein goldenes Hufeisen.
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