Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Redlham
LGBL_OB_19850215_12Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde RedlhamGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 12/1985 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Redlham
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Jänner 1985 der Gemeinde Redlham, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Redlham:
Geteilt durch einen Schräglinksbalken, der oben wellenförmig und unten gerade begrenzt und von Blau und Silber wellenförmig geschrägt ist; oben in Gold eine blaue Kornblume, unten in Rot ein silbernes, gestürztes Schaufelblatt.
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