Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hagenberg im Mühlkreis
LGBL_OB_19850215_11Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hagenberg im MühlkreisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 11/1985 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hagenberg im Mühlkreis
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö, Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Jänner 1985 der Gemeinde Hagenberg
Seite 70
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1985, 5. Stück, Nr. 11 u. 12
im Mühlkreis, politischer Bezirk Freistadt, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hagenberg im Mühlkreis:
In Rot auf der mittleren Kuppe eines grünen Dreiber-ges, dessen äußere Kuppen von je einer silbernen Leiste gesäumt sind, die Fassade eines silbernen Turmes mit zwei hochrechteckigen, je sechsscheibigen Fenstern über einem Sockel und unter einem Gesims; bekrönt mit einem silbernen Traufgesims, darauf zwischen zwei silbernen Ecktürmchen mit Zwiebeldächern eine silberne, seitlich eingebogene und oben aufwärts gebogene Giebelmauer mit ei-nem schwarzen Rundfenster über zwei schwarzen Rundbogenfenstern, und einem schwarzen Keildach.
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