Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeine St. Georgen am Fillmannsbach
LGBL_OB_19850215_10Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeine St. Georgen am FillmannsbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
15.02.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 10/1985 5. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 21. Jänner 1985 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde St. Georgen am
Fillmannsbach
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Jänner 1985 der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde St. Georgen am Fillmannsbach:
In Gold ein schwarzer, rote Flammen speiender Drachenrumpf mit rote Flammen sprühenden Ohren.
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