Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinerkirchen an der Traun
LGBL_OB_19850122_4Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinerkirchen an der TraunGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
22.01.1985
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/1985 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1984
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Steinerkirchen
an der Traun
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Be-schluß vom 17. Dezember 1984 der Gemeinde Steinerkir-chen an der Traun, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Steinerkir-chen an der Traun:
Geviert von Grün und Silber; 1 ein goldenes, lateini-sches, aus der Teilungslinie wachsendes Kreuz mit Kleeblattenden; 2 und 3 eine gequaderte Mauer bis zum Oberrand; 4 ein goldener Wellenbalken.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.