Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wippenham
LGBL_OB_19840904_59Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde WippenhamGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.09.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 59/1984 21. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 9. Juli 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Wippenham
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juli 1984 der Gemeinde Wippenham, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Wippenham:
In Grün ein silberner, mit blauem Wellenbalken belegter Schrägbalken.
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