Gesetz, mit dem die O.ö. Landarbeitsordnung 1979 neuerlich geändert wird (O.ö. Landarbeitsordnungsnovelle 1984)
LGBL_OB_19840730_54Gesetz, mit dem die O.ö. Landarbeitsordnung 1979 neuerlich geändert wird (O.ö. Landarbeitsordnungsnovelle 1984)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.07.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 54/1984 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
„(4) Der Anspruch auf Abfertigung bleibt erhalten, wenn
die Auflage zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden beim Amt der o.ö. Landesregierung, bei der Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle sowie bei den Bezirksbauem-kammerämtern erfolgen muß."
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit dem auf seine Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich folgenden Monats-ersten in Kraft.
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