Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Walding
LGBL_OB_19840302_6Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde WaldingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.03.1984
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1984 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 16. Jänner 1984 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Walding
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 16. Jänner 1984 der Gemeinde Walding, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Walding:
Durch eine goldene Wellenleiste erniedrigt geteilt; oben gespalten von Silber und Rot mit einem Tatzenkreuz in gewechselten Farben, unten Grün.
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