Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Brunnenthal
LGBL_OB_19830907_76Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde BrunnenthalGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.09.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 76/1983 26. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 8. August 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde
Brunnenthal
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 8. August 1983 der Gemeinde Brun-nenthal, politischer Bezirk Schärding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Brun-nenthal:
Von Silber und Blau mit Jochschnitt erniedrigt geteilt; oben eine rote, heraldische Rose mit goldenem Butzen und goldenen Kelchblättern, umgeben von einem goldenen Ring.
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