Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederneukirchen
LGBL_OB_19830725_58Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde NiederneukirchenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.07.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 58/1983 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 27. Juni 1983 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-meindewappens an die Gemeinde Niederneukirchen
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 27. Juni 1983 der Gemeinde Nieder-neukirchen, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Nieder-neukirchen:
In Silber aus rotem Schildfuß, darin eine sil-berne Margeritenblüte mit goldenem Butzen, zwei auswärts geneigte Zweige mit grünen Blättern wachsend. Darüber eine blaue heraldi-sche Lilie.
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