Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Mettmach zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mettmach
LGBL_OB_19830629_44Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Erhebung der Gemeinde Mettmach zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde MettmachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.06.1983
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1983 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 13. Juni 1983 über die Erhebung der Gemeinde Mettmach zum Markt und über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Mettmach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 3 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 13. Juni 1983 die Gemeinde Mettmach im politischen Bezirk Ried im Innkreis zum Markt erhoben.
Weiters hat die o. ö. Landesregierung gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979 mit Be-schluß vom 13. Juni 1983 der Gemeinde Mettmach das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Mettmach:
Geviert von Gold und Grün; 1 ein blauer, schräglinker Wellenbalken, 2 ein silbernes, aus dem Schildrand hervorbrechendes Rüsseltier (Gomphoterium), 3 und 4 zwei farbgewechselte, abgewendete, durch ein zusammengeknotetes Band verbundene Theatermasken, die rechte heiter, die linke ernst.
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