Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend Lehrpläne für den Religionsunterricht an den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen und Fachschulen
LGBL_OB_19820924_64Kundmachung der o.ö. Landesregierung betreffend Lehrpläne für den Religionsunterricht an den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen und FachschulenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.09.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 64/1982 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 und § 7d Abs. 1 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.
LEHRPLAN
für den katholischen Religionsunterricht an land- und
forstwirtschaftlichen Berufsschulen
Lehrziel und Lehraufgabe
a)Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, daß
die Schüler an eine persönliche religiöse Ent
scheidung herangeführt werden. Er soll si be
fähigen, die christliche Wert- und Lebensordnung
zu erkennen und Motive zu ihrer Verwirklichung
vermitteln. Er soll die Schüler zur Besinnung auf
die dem ländlich-bäuerlichen Lebensraum eigenen
religiösen Werte aufrufen.
b)Dem Schüler sind Hilfen für seine Selbstbildung
und Impulse zur religiösen Weiterbildung anzu
bieten.
c)Das Verantwortungsbewußtsein gegenüber der
Sachwelt, gegenüber den verschiedenen Gemein
schaften - insbesondere Familie, Staat und
Kirche - und die letzte Verantwortung gegen
über Gott sind zu festigen.
Lehrstoff
Das aus der Pflichtschule mitgebrachte religiöse Wissen ist zu vertiefen, indem exemplarisch unter Berücksichtigung der speziellen Fragen und Probleme der Schüler eine sinnvolle Auswahl aus folgenden Themenkreisen getroffen wird:
a)Die Entfaltung des christlichen Lebens im Über
gang von der kindlichen Religiosität zur selbst
verantworteten Gläubigkeit des Jugendlichen, bei
spielhaft dargestellt an der Gottesfrage und
Christusfrage.
b)Probleme altersgemäßer christlicher Lebensge
staltung (Gebet, Selbsterkenntnis und Selbster
ziehung, Probleme der Sexualität, Mission, Got-
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tesdienst, Schriftlesung, christliche Fundamente des Feierns in
Brauchtum und Festkreisen o. ä.).
Die Auswahl aus den genannten Themenkreisen ist unter Berücksichtigung diözesaner Gegebenheiten in schuleigenen Lektionsplänen (Lehrstoffverteilung) zu konkretisieren.
Didaktische Grundsätze
Anlage A2
zufordern; der gemeinschaftsbildende und dynamische Charakter des Christentums ist dabei zu betonen.
Die Liturgie soll als Vollzug christlichen Lebens nicht nur im Unterricht lebensnah erörtert, sondern auch im Rahmen der religiösen Übungen als Feier der gläubigen Gemeinde an der Schule würdig und jugendgemäß gefeiert werden. Einkehrtage oder religiöse Bildungstage sollen der Heranführung und der Festigung der Glaubensentscheidung dienlich sein oder auf den österlichen Sakramentenempfang vorbereiten.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 64
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Lehrstoff
ERSTE KLASSE
Die geistigen und körperlichen Probleme der Reifezeit: ihr Sinn für das ganze Leben und ihre Deutung auf Gott hin; Ichfindung und Gewissensbildung. Die Geschlechtlichkeit und ihre Hinordnung auf Gemeinschaft und Liebe; das Generationsproblem und seine Bewältigung in Freiheit und Ehrfurcht; der Beruf in seiner Auswirkung für die Persönlichkeitsbildung.
Die Fragen der Menschen nach Gott; Versuche der Beantwortung im Laufe der Menschheitsgeschichte und in der Gegenwart; Stellungnahme zu den nichtchristlichen Religionen.
Die Beantwortung der Gottesfrage aus der Bibel: der Gottesglaube Israels; das Zeugnis Jesu: Gott als Vater und die Nähe der Gottesherrschaft. Die Offenbarung.
Jesus als Antwort Gottes auf die Frage der Menschen: die Überwindung von Leid und Schuld durch den Erlösertod Jesu. Die Quellen von Jesus Christus, die Christusbotschaft der Urkirche. Die literarische und kerygmatische Eigenart der Evangelien, ihre Glaubwürdigkeit und Probleme der Schriftauslegung.
Die historische Gestalt und das Wirken Jesu; der erhöhte Herr; die Entfaltung der dogmatischen Lehre von Christus und der Trinität. Die Eröffnung neuer Möglichkeiten und der Entwurf des Lebens auf die Zukunft hin kraft der Auferstehung und der Wiederkunft Christi. Verantwortung als Antwort des von Gott geforderten Menschen; Gebet; Schuld und Vergebung; Bußsakrament; Gemeinschaft im Glauben; Kirche und Eucharistie.
ZWEITE KLASSE
Das christliche Menschenbild: der von Gott geschaffene, der begnadete und der sündige Mensch; die Erlösungsbedürftigkeit. Maria als Urbild des erlösten Menschen. Die allgemeinen Grundlagen des sittlichen Handelns: Gewissen, Willensfreiheit, sittliche Normen.
Unser Glaube an Gott und unsere Liebe zu Gott: das Leben des Christen in der Kirche und aus der Kraft Gottes. Die Kirche als Ursakrament, ihre Selbstverwirklichung in den einzelnen Sakramenten. Die Grundlegung des Glaubens in der Taufe, seine Bezeugung in der Liebe zu Gott und in der Verherrlichung seines Namens im Gebet und in der Eucharistiefeier; die Sakramente der Firmung und Weihe als Sendung zum Dienst der Kirche.
Das Selbstverständnis der Kirche in den verschiedenen Perioden der Kirchengeschichte und nach dem II. Vatikanischen Konzil; ihre hierarchische Gliederung und das charismatische Leben aus dem Heiligen Geist. Getrennte Christenheit und ökumenische Bewegung. Die Zeitlichkeit und die Vollendung der Kirche.
Die Nächstenliebe; die grundsätzliche Bezogenheit des Menschen auf den Mitmenschen und die Gemeinschaft; das Leben als Erfüllung eines göttlichen Auftrags; der Schutz des Lebens; die Lebensbereiche, in denen sich die Nächstenliebe zu verwirklichen
hat; das Sakrament der Ehe; Beruf, Arbeit und Eigentum; Wahrhaftigkeit, Treue und Geheimnis. Der Mensch in seiner
Selbstfindung und Entfaltung: die Kardinaltugenden; Autorität und Freiheit. Unsere Hoffnung auf die Vollendung des christlichen
Lebens: die Gefährdung des christlichen Daseins durch die Sünde; die Aufforderung zur Umkehr, das Sakrament der Buße; die Annahme des eigenen Schicksals; das Opfer; die Heilsbedeutung von Leid und Tod; das Sakrament der Krankensalbung; der Tod als Vollendung und Läuterung des Lebens, die Möglichkeit des endgültigen Heilsverlustes, die ewige Vollendung bei Gott. Die Heilserwartung als Antrieb zur Arbeit an der Verbesserung der Welt und zur Bewältigung der eigenen Lebensprobleme.
DRITTE KLASSE
Der Mensch als Gemeinschaftswesen; das christliche Menschenbild als Ausgangspunkt der christlichen Auffassung von der Gesellschaft. Das Personalitätsprinzip, das Naturrecht, die Menschenrechte. Die Zuständigkeit der Kirche in sozialen Belangen. Die zunehmende Vergesellschaftung.
Der Christ in Ehe und Familie.
Der Christ als Staatsbürger.
Probleme der Völkergemeinschaft.
Die Kirche als gesellschaftspolitische Größe in Österreich und in
der Welt und die sich daraus ergebenden Probleme.
Die Erhaltung des Freiheitsraumes innerhalb der Gesellschaft.
Der Mensch im ländlich-bäuerlichen Milieu.
Der Mensch in der industriellen Arbeitswelt.
Die soziale Frage in Vergangenheit und Gegenwart.
Die Wirtschaft nach der christlichen Soziallehre: Fragen der Wirtschaftsethik und der Wirtschaftsordnung.
Die Sozialfunktion des Eigentums. Der Mensch im Betrieb:
Mitbestimmung, Sozialpartnerschaft, Management.
Die Frage nach der Neuinterpretation des Glaubens, verbunden mit einer Zusammenschau der zentralen christlichen Wahrheiten. Das II. Vatikanische Konzil in seinen Zielsetzungen und Auswirkungen. Die Bewährung des Glaubens in den verschiedenen Lebensbereichen. Fragen der christlichen Lebensgestaltung. Die Gemeinde als Ort der Begegnung und als Kraftquelle für die Gläubigen. Zeitgemäße Formen des Apostolats.
Didaktische Grundsätze
Der Lehrplan soll als Rahmenplan verstanden werden, wobei der Lehrstoff mehr nach exemplarischen Gesichtspunkten ausgewählt werden kann. Die Intensität des Verstehens ist wichtiger als die Extensität des Lehrstoffes. Da die Glaubenssituation in den einzelnen Schulen und Klassen stark differiert, liegt es in der Verantwortung und dem klugen Ermessen des Lehrers, die Ansatzpunkte im Leben der Schüler für die Verkündigung der Offenbarungswahrheit und die Heranführung an eine bewußte Glaubensentscheidung zu ermitteln. Der Lehrer wird dem-
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nach bei der Erstellung des Unterrichtsprogramms von den Interessen und Bedürfnissen seiner Schüler auszugehen haben und den Lehrstoff nach kerygma-tischen und lernpsychologischen Gesichtspunkten anordnen. Da auch innerhalb der Klassen die Glaubens- und Interessenslage der Schüler ungleich ist, muß der Lehrer danach trachten, durch interessante und abwechslungsreiche Gestaltung des Unterrichts dennoch alle Schüler anzusprechen. Der Lehrer wird sich dabei bemühen, auch bei der Behandlung von Einzelfragen die ganze Wirklichkeit des katholischen Glaubens aufzuzeigen. Die Form der Unterweisung wird in erster Linie das Gespräch sein. Der einseitige Vortrag des Lehrers ist auf ein pädagogisch verantwortetes Maß zu beschränken. Ansonsten wird sich der Religionsunterricht in abwechslungsreicher Folge entsprechend den behandelten Themen aller in der allgemeinen Unterrichtslehre zusätzlich vorgesehenen Formen bedienen: Diskussion, Gruppenarbeit, Referate, Lehrausgänge und die Verwendung von Lehr- und Lernmitteln aller Art. In bevorzugter Weise wird er Texte aus der Heiligen Schrift, einschlägige kirchliche Dokumente und solche Arbeitsmaterialien heranziehen, die der Erlebniswelt des modernen Jugendlichen sowie der künftigen Berufssituation des Schülers entsprechen.
Soweit der Religionsunterricht Wahrheit und Wissen vermittelt, ist der Unterrichtsertrag nach den allgemein gültigen Gesetzen der Didaktik anzustreben, zu festigen und zu sichern. Weil er sich in diesen Zielsetzungen nicht erschöpft, jedoch zur Gestaltung eines Lebens aus dem Glauben anleiten soll, muß vom aktuellen Lehrstoff her immer wieder eine Brücke zur Verwirklichung dieser Ziele im Leben der Kirche, des Berufs und der Gesellschaft geschlagen werden. Die Durchführung kirchlicher Lebensvollzüge soll entsprechend den Möglichkeiten auch im Rahmen der Schulgemeinschaft angestrebt werden.
Didaktik und Methodik des Religionsunterrichtes an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen müssen sich der Tatsache bewußt bleiben, daß sein Ziel im Rahmen der wöchentlichen Unterrichtsstunden allein nicht realisiert werden kann, da hier viele außerschulische Faktoren mitspielen; jedoch soll der junge Mensch nicht nur mit den Grundlagen des christlichen Glaubens sachgerecht vertraut gemacht,
sondern auch zu jener Nachdenklichkeit geführt werden, die die Voraussetzung für eine gläubige Haltung bildet. Weiters muß darüber Klarheit bestehen, daßl die Quellen didaktischer und methodischer Erkennt-1 nisse sowohl in der Theologie wie in den anthropo-1 logischen Wissenschaften zu suchen sind. Der Reli-I gionsunterricht an land- und forstwirtschaftlichen I Fachschulen muß dabei die besondere Prägung derl Schüler berücksichtigen, die sich aus der getroffenen! Berufswahl für seine Tätigkeit in der Land- und| Forstwirtschaft ergibt.
Von den didaktischen Grundsätzen ist vor allem I die Wirklichkeitsnähe zu beachten, um den Anschein! von Ideologie und Doktrin zu verhindern. Der Unter-I rieht soll induktiven Charakter haben, vom Erfah-I rungsbereich der Schüler ausgehen und von dortl her die Fragen sichtbar machen, die in der Offen-I barung ihre Antwort finden. So wird der Religions-I Unterricht zu einer Interpretation des gesamten Da-| seins.
Die ländlich-bäuerliche Lebenswelt und das in ihrI lebendige christliche Brauchtum sind im Auge zu[ behalten.
Der Religionsunterricht soll, soweit als möglich, inl das Bildungsgeschehen der land- und forstwirt-l schaftlichen Schulen integriert werden. Deshalb sindl Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegen-I ständen herzustellen. Im Interesse seiner Erzie-I hungsaufgabe soll sich der Religionslehrer um diel notwendigen Kontakte zu den übrigen Lehrern - inl Internaten auch zur Heimleitung und zu den Erzie-| hern - bemühen.
Der Aktivierung der Schüler, der Möglichkeit vonl Diskussion und Fragestellung sowie der zeit- undl altersgemäßen Formulierung der Lehrinhalte ist| großes Augenmerk zu widmen.
Religiöse Übungen,
Einkehrtage u. a. m. sind vorzusehen. Im Einverneh-I men mit den zuständigen Stellen kann die dafür auf-l gewendete Zeit auch als Lehrverpflichtung angerech-l net werden. Desgleichen kann der Religionslehrerl einen Teil seiner Lehrverpflichtung im Einverständ-I nis mit der diözesanen Leitung des Religionsunter-T richts in Internatsschulen in der Form "religiöser Abendgestaltung" absolvieren.
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LEHRPLAN
für den katholischen Religionsunterricht
an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen
Fachschulen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll die von Gott eröffnete Möglichkeit des erlösten Daseins bejahen lernen und in der Gemeinschaft der Menschen zu verwirklichen trachten. Das Verantwortungsbewußtsein für die künftigen Aufgaben in Beruf, Ehe und Familie soll geweckt werden.
Lehrstoff
ERSTE KLASSE
Die geistigen und körperlichen Probleme der Reifezeit: ihr Sinn für das ganze Leben und ihre Deutung auf Gott hin; Ichfindung und Gewissensbildung. Die Geschlechtlichkeit und ihre Hinordnung auf Gemeinschaft und Liebe; das Generationsproblem und seine Bewältigung in Freiheit und Ehrfurcht; der Beruf in seiner Auswirkung für die Persönlichkeitsbildung.
Die Fragen der Menschen nach Gott; Versuche der Beantwortung im Laufe der Menschheitsgeschichte und in der Gegenwart; Stellungnahme zu den nichtchristlichen Religionen.
Die Beantwortung der Gottesfrage aus der Bibel; das Gottesbild Israels; das Zeugnis Jesu: Gott als Vater und die Nähe der Gottesherrschaft. Die Offenbarung.
Jesus als Antwort Gottes auf die Frage der Menschen: die Überwindung von Leid und Schuld durch den Erlösertod Jesu. Die Quellen von Jesus Christus, die Christusbotschaft der Urkirche. Die literarische und kerygmatische Eigenart der Evangelien, ihre Glaubwürdigkeit und Probleme der Schriftauslegung.
Die historische Gestalt und das Wirken Jesu; der erhöhte Herr; die Entfaltung der dogmatischen Lehre von Christus und der Trinität. Die Eröffnung neuer Möglichkeiten und der Entwurf des Lebens auf die Zukunft hin kraft der Auferstehung und Wiederkunft Christi. Das Selbstverständnis der Kirche in den verschiedenen Perioden der Kirchengeschichte und nach dem II. Vatikanischen Konzil; ihre hierarchische Gliederung und das charismatische Leben aus dem Heiligen Geist. Getrennte Christenheit und ökumenische Bewegung. Die Zeitlichkeit und die Vollendung der Kirche.
ZWEITE KLASSE
Das christliche Menschenbild: der von Gott geschaffene, der begnadete und der sündige Mensch; die Erlösungsbedürftigkeit; Maria als Urbild des erlösten Menschen.
Die allgemeinen Grundlagen des sittlichen Handelns: Gewissen, Willensfreiheit, sittliche Normen.
Unser Glaube an Gott und unsere Liebe zu Gott; das Leben des Christen in der Kirche und aus der Kraft Gottes. Die Kirche als Ursakrament, ihre Verwirklichung in den einzelnen Sakramenten. Die Grundlegung des Glaubens in der Taufe, seine Bezeugung in der Liebe zu Gott und in der Verherrlichung seines Namens im Gebet und in der Eucha-
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ristiefeier; die Sakramente der- Firmung und Weihe als Sendung zum Dienst in der Kirche.
Die Nächstenliebe: die grundsätzliche Bezogenheit des Menschen auf den Mitmenschen und die Gemeinschaft; das Leben als Erfüllung eines göttlichen Auftrags; der Schutz des Lebens; die Lebensbereiche, in denen sich die Nächstenliebe zu erfüllen hat.
Der Christ in Ehe und Familie: das Sakrament der Ehe. Der Christ als Staatsbürger.
Beruf, Arbeit und Eigentum, Wahrhaftigkeit, Treue, Geheimnis.
Der Mensch in seiner Selbstfindung und Entfaltung: die Kardinaltugenden; Autorität und Freiheit.
Unsere Hoffnung auf die Vollendung des christlichen Lebens; die Gefährdung des christlichen Daseins durch die Sünde; die Aufforderung zur Umkehr, das Sakrament der Buße; die Annahme des eigenen Schicksals; das Opfer; die Heilsbedeutung von Leid und Tod; das Sakrament der Krankensalbung; der Tod als Vollendung und Läuterung des Lebens, die Möglichkeit des endgültigen Heilsverlustes, die ewige Vollendung bei Gott. Die Heilserwartung als Antrieb zur Arbeit an der Verbesserung der Welt und zur Bewältigung der eigenen Lebensprobleme. Zeitgemäße Formen des Apostolats.
Didaktische Grundsätze
Die Themen sind jeweils unter Berücksichtigung der Probleme und Fragen der Schüler zu behandeln.
Die ländlich-bäuerliche Lebenswelt und das christliche Brauchtum
sind im Auge zu behalten.
Der Religionslehrer möge nicht nur sachgemäß
vorgehen, sondern auch in seinen Formulierungen zeit- und altersgemäß bleiben. Diese Forderung ist am besten erfüllt, wenn die Schüler die Ergebnisse des Unterrichts in ihrer eigenen Vorstellungs- und Sprachwelt wiederzugeben imstande sind. Soweit der Religionsunterricht Wahrheit und Wissen vermittelt, ist der Unterrichtsertrag nach den allgemein gültigen Gesetzen der Didaktik anzustreben, zu festigen und zu sichern. Das Ziel des Religionsunterrichts, die Bildung eines mündigen und apostolisch tätigen Christen, wird jedoch nur erreicht werden, wenn es gelingt, den Schüler nicht nur zu persönlichem Suchen und Fragen anzuregen, sondern ihn zur konkreten Verwirklichung der Forderungen des Christentums zu aktivieren.
Der Religionsunterricht soll soweit wie möglich in das Bildungsgeschehen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen integriert werden. Deshalb sind Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Der Religionslehrer soll sich im Interesse seiner Erziehungsaufgabe auch um die notwendigen Kontakte zu den übrigen Lehrern - in Internaten auch zur Heimleitung und zu den Erziehern -bemühen.
Religiöse Übungen
und Veranstaltungen, Einkehrtage, Eheseminare und anderes mehr sind vorzusehen. Diese Veranstaltungen können - soweit dafür den Schülern nicht auf Grund staatlicher Bestimmungen die Erlaubnis zum Fernbleiben vom Unterricht zu erteilen ist - im Rahmen des für den Religionsunterricht festgesetzten Stundenausmaßes, eventuell in Verbindung mit einer Stundenzusammenziehung, veranstaltet werden. Hiebei ist das Einvernehmen mit den zuständigen Stellen, insbesondere mit der diözesanen Leitung, herzustellen.
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LEHRPLAN
für den evangelischen Religionsunterricht an land- und
forstwirtschaftlichen Berufsschulen
Bildungs- und Lehraufgabe
Den jungen Menschen soll im evangelischen Religionsunterricht die Möglichkeit gegeben werden, ihre früher erworbenen Kenntnisse in den Anforderungen des Lehrverhältnisses, der Zusammenarbeit mit anderen Menschen und in den praktischen Lebensaufgaben zu bedenken, zu prüfen und zu vertiefen.
Lehrstoff
Anlage B1
Der Mensch in den Ordnungen des Lebens. Der Mensch in seinem leiblichen Leben. Der Mensch als Träger der Verantwortung. Der Mensoh und die Zeit: Arbeitszeit, Freizeit. Jesus Chrjstus, das göttliche Ebenbild des Menschen.
Seite 232
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 64
LEHRPLAN
für den evangelischen Religionsunterricht
an dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen
Fachschulen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen.
Lehrstoff
Anlage B2
Die erste christliche Gemeinde und die Kirche Der Kleine Katechismus: Das zweite Hauptstück
Staat und evangelische Kirche in Österreich Die Gegenreformation Der nachtridentinische Katholizismus Von der Duldung bis zur Gleichberechtigung
Lebenskunde I Der Leib
Die Entscheidung des Glaubens Zeit und Ewigkeit Das Gebet (das dritte Hauptstück, teilweise)
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 64
Seite 233
LEHRPLAN
für den evangelischen Religionsunterricht
an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen
Fachschulen
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Religionsunterricht an den berufsbildenden mittleren Schulen hat in den Formen der Unterweisung und des Lehrgesprächs das mitgebrachte Wissen zu ergänzen und durch eine Glaubens- und Lebenskunde zusammenzufassen.
Das Ringen um das wahre Verständnis der Gnade, um die Gestalt der Kirche und um das rechte Leben des Christen in der Auseinandersetzung mit den Fragen der Gegenwart ist zu vertiefen. Lehrstoff 1. Schulstufe
Die Bibel, Verheißung und Erfüllung Ungehorsam des Menschen gegen Gott Erbsünde und Sünde
Gottes Rettungswirken nach dem Alten Testament Die Verheißungen des Propheten Jesus Christus, der Retter des Menschen und der ganzen
Welt
Der Gehorsam des Sohnes Gottes Die Liebe Jesu Christi zu den Menschen Die Auferstehung und Himmelfahrt des Herrn Die Ausgießung des Heiligen Geistes und die gläubige Gemeinde
Die evangelische Kirche in Österreich in Geschichte und Gegenwart
Die Ausbreitung der Reformation in Österreich Die Gegenreformation und der Geheimprotestantismus
Anlage B3
Die Kirche der Toleranzzeit, die Kirche nach dem Protestantenpatent Aufbau, Gliederung und Verfassung der evangelischen Kirche in Österreich
Das Leben des Christen in der Gemeinde Das evangelische Leben der Familie Kirchenjahr, Gottesdienst Gesangbuch Die Taufe und das Heilige Abendmahl
Programmgesteuerter Zugriff
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