Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit welcher Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und Fachschulen erlassen werden
LGBL_OB_19820924_63Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit welcher Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufsschulen und Fachschulen erlassen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.09.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 63/1982 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
1.Berufsschulen (lehrgangsmäßig gemäß § 17
Abs. 2 lit. b des O. ö. Land- und forstwirtschaft
lichen Schulgesetzes):
a)Fachrichtung Landwirtschaft: Anlage A1
b)Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft: An
lage A2
c)Fachrichtung Gartenbau: Anlage A3
d)Fachrichtung Forstwirtschaft: Anlage A4
2.Fachschulen:
a)Fachrichtung Landwirtschaft (erste Schulstufe
ganzjährig gemäß § 19 Abs. 2 lit. a des
O. ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schul
gesetzes,
zweite und dritte Schulstufe saisonmäßig gemäß § 19 Abs. 2 lit. b
des O. ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes): Anlage A5
§2 Lehrstoffverteilung
(1)Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehr
pläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes
(2)Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule auf zuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zu
gänglich sein.
(3)In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf
die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner
sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die
vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.
§3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,
FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
(1., 2. und 3. Schulstufe)
I. Allgemeine Bildungsziele
Die Berufsschule hat die Aufgabe
Anlage A1
Wirklichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen. Lehrbücher und audiovisuelle Hilfsmittel sind im Unterricht und in der Erziehung sinnvoll anzuwenden.
11.Methodenfreiheit und Methodengerechtigkeit
Bei Befolgung der dargelegten didaktischer
Grundsätze wird die Wahl der einzuschlagenden
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 189
Methode vom Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler und der Klasse in ihrer Gesamtheit, von der logischen Struktur des Lehrgutes, vom Ziel des jeweiligen Unterrichtsabschnittes und von schulorganisatorischen und sachlichen Voraussetzungen des Unterrichtes bestimmt. Inner-
halb dieser Grenzen sind Wahl und Anwendung einer Methode frei. Die Methodenfreiheit bietet Raum für schöpferische Leistungen und überträgt dorn Lehrer eine verantwortungsvolle Aufgabe. ¦
III. Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstundenzahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände Pflanzenproduktion Waldwirtschaft Tierproduktion Landtechnik und Baukunde Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht *)I 5 2 5 5
l105 42 105 105 63 84
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504
Gesamtstundenzahl38798
*) Unterricht in Schülergruppen
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes
auf die einzelnen Schulstufen; didaktische
Grundsätze
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
Bildungs- und Lehraufgabe
Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise
sowie zur ordentlichen Abfassung wichtiger Schriftstücke privater
und beruflicher Art. Lehrstoff
Seite 190
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
lieh auch sicher lösen können. Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Maße und Gewichte
Wiederholung der Grundrechnungsarten
Anwendung von Schluß-, Prozent-, Flächen- und Raumberechnungen aus dem beruflichen Bereich Maßstabgetreues
Zeichnen
Didaktische Grundsätze
Rechenaufgaben sollten vorwiegend aus dem Stoffgebiet der Fachgegenstände gewählt werden. Kopfrechnen und Schätzen ist zu üben. Ebenso der Gebrauch von Faustzahlenbüchern und Tabellen. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die politische Bildung hat das Ziel, dem Jugendlichen die Fundamente eines demokratischen Staates, dessen Spielregeln und Funktionsweisen im politischen Alltag darzulegen. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.
Lehrstoff
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
Bildungs- und Lehraufgabe
Ausgehend von bereits Gelebtem soll auf Sinn, Wert, Schwierigkeiten und Entwicklungsphasen des Lebens eingegangen werden. Der persönliche, mehr ichbezogene Gesichtspunkt der Lebensbewältigung ist zu ergänzen durch die Erfahrung des Menschen, nur in Gemeinschaft leben zu können. Im Gespräch über die verschiedenen Formen menschlichen Zusammenseins soll der Schüler begreifen lernen, daß persönliche Eigenständigkeit genauso wichtig ist, wie die Einhaltung der Gesetze, die sich die Gemeinschaft gegeben hat. Eine besondere Aufgabe ist es, den Jugendlichen für einen gewissen Anstand, für das Wahre, Gute, Schöne und Bleibende empfänglich zu machen. Kenntnis der Grundsätze einer gesunden Lebensführung zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
Lehrstoff
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Ziel des Unterrichtes ist es, die gesunde körperliche Entwicklung zu
fördern, besondere körperliche Fähigkeiten zur Entfaltung zu
bringen, Liebe unc
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 191
Freude zur Bewegung und zum Sport auch in der Freizeit zu wecken und Ausdauer, Mut und Gemeinschaftssinn zu pflegen.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Grundübungen (Laufen, Springen . . .)
Ausgleichs- und Lockerungsübungen
Leistungsübungen (Bodenturnen, Leichtathletik u. a.)
Spiele (Lauf- und Ballspiele)
Schwimmen
Wintersportübungen
Didaktische Grundsätze
Beim Aufbau der Unterrichtsstunde ist auf die Beschaffenheit der Sportstätte und die verschiedene Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Unterrichtsstunde ist vorwiegend in drei Teile zu gliedern: Aufwärmen (Grundübungen), Höhepunkt (Leistungsübungen, Kampfsport), Ausklang (Spiel)! Die Übungen sollten dem Schüler Freude bereiten. Für Ordnung und Disziplin ist zu sorgen. Der Gesundheit und Sicherheit des Schülers ist größtes Augenmerk zu schenken.
Pflanzenproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Eine Hauptaufgabe dieses Unterrichtsgegenstandes ist es, den Schülern ein solides Grundwissen über die wichtigsten Kulturpflanzen des Ackers und des Grünlandes sowie deren Produktion und wirtschaftliche Verwertung zu vermitteln. Darüber hinaus sind die Zusammenhänge aufzuzeigen, die zwischen der Erzeugung von Pflanzen, der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Pflege der Kulturlandschaft bestehen.
Lehrstoff
Obstbau
Pflanzung, Düngung, Schnitt, Pflege, Ernte
Selbstversorgung und Obstverwertung
Didaktische Grundsätze
Auf die Erarbeitung von Düngungsplänen, auf Flurbegehungen;, Pflanzenbestimmungen, Anlage von Versuchen und Sammlungen ist Wert zu legen. Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Zu vermitteln sind Grundkenntnisse der Waldwirtschaft und der forstlichen Geräte und Maschinen. Im besonderen! ist der Wald als Lebensgemeinschaft von Pflanzen und Tieren, als Erholungsraum und als Produktionsstätte des Rohstoffes Holz darzustellen.
Lehrstoff
Seite 192
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Grundbegriffe der Fütterung
Arten von Futtermitteln
Futtermittelgesetz Milchwirtschaft Fleischkunde
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Vermittlung eines Einblickes in die wirtschaftlichen Vorgänge und Zusammenhänge eines landwirtschaftlichen Betriebes sowie der Führungs- und Planungsgrundsätze; Anleitung zu unternehmerischem Denken.
Lehrstoff
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Metallbearbeitung
Die Werkstätte und ihre Einrichtung
Einsatz und Pflege der Werkzeuge, Geräte und
Maschinen Materialkunde Messen, Anzeichnen, Feilen, Sägen,
Bohren
Nieten, Weichlöten
Anfertigung eines einfachen Werkstückes Wartung und Pflege des
Traktors und der Landmaschinen
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 193
Holzbearbeitung
Die Werkstätte und ihre Einrichtung Gebrauch, Handhabung und Pflege der Werkzeuge
Materialkunde Messen und Anzeichnen Anfertigung einfacher Werkstücke
Übungen
Besichtigungen, Beurteilungen, Erkennungs- und Bestimmungsaufgaben, praktische Aufgaben aus den berufskundlichen Lehrgegenständen
Didaktische Grundsätze
In der Regel wird der praktische Unterricht in Arbeitsgruppen durchgeführt. Je Klasse sind drei Gruppen zu bilden. Die Arbeitsaufgabe ist genau zu besprechen. Dem Schüler ist entsprechende Zeit für Übungen zur Verfügung zu stellen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sind zu beachten. Praktische Übungen können auch in berufskundliche Lehrgegenstände eingeschaltet werden. Je nach organisatorischen, räumlichen und technischen Möglichkeiten ist der geforderte Lehrstoff der Metall- und Holzbearbeitung auf die zur Verfügung stehenden Unterrichtseinheiten aufzuteilen.
Seite 194
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,
FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
(1., 2. und 3. Schulstufe)
I. Allgemeine Bildungsziele
(siehe Anlage A1)
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
(siehe Anlage A1)
III. Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Anlage A2
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstundenzahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände
Kinderpflege und -erziehung Hauswirtschaft Ernährung und Vorratswirtschaft Wäsche- und Bekleidungskunde Landwirtschaft *) Praktischer Unterricht (Hausarbeit, Kochen und Vorratshaltung, Nähen und Handarbeit, Gartenarbeit und Blumenpflege)2 3 4 2 3 1042 63 84 42 63 210
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504
Gesamtstundenzahl38798
*) Unterricht in Schülergruppen
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände;
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen
Schulstufen; didaktische Grundsätze
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr)
siehe Anlage A 1
Rechnen
siehe Anlage A 1
Politische Bildung
siehe Anlage A 1
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) siehe Anlage A 1
Leibesübungen
siehe Anlage A 1
Kinderpflege und -erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bedeutung der Kinderpflege und -erziehung als Voraussetzung für
eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern
bewußt gemacht werden.
Lehrstoff
1.Schulstufe
Einstellung zum Leben und zur Weitergabe des
Lebens
Biologische Grundlagen des Lebens Gesetzliche Bestimmungen
Schwangerschaft und Geburt
2.Schulstufe
Säuglingsausstattung
Ernährung, Pflege und Erziehung des Säuglings
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 195
eine gesunde und bekömmliche Ernährung wecken und die Schüler befähigen, Mahlzeiten zusammenzustellen. Die Bedeutung einer sachgemäßen Vorratshaltung für die Ernährung ist bewußt zu machen; die entsprechenden Verfahren sind darzulegen.
Lehrstoff
Seite 196
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Suppen und Saucen Fleisch- und Fischgerichten Gemüse- und Mehlgerichten Gerichten aus Milch und Milchprodukten Kalten und warmen Vor- und Nachspeisen Sonstigen Gerichten
Haltbares Lagern der wichtigsten Nahrungsmittel Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen des Haushalts
Nähen
Handhabung und Pflege der Nähmaschine
Übungen am Nähtisch
Hand- und Maschinennähen
Nähte
Versäuberungen
Verschlüsse (Knopfloch, Knöpfe, Drucker, Hafterln)
Übungen am Werkstück: Reißverschluß, Kragen, Ärmel, Manschetten,
Verzierungen Ausbesserungsarbeiten
Mögliche Werkstücke:
Polster
Arbeitsschürze (Kleider- oder Latzschürze)
Rock
Hemd- und Kimonobluse
Einfache Kinderbekleidung
Handarbeit Stricken, Häkeln
Sticken (Kreuzstich, Zierstich, Hohlsaum) Werken Wachsarbeiten
Emailschmuck Graphiken
Arbeiten mit Bast und Peddigrohr Stoff druck Holzmalerei Weihnachts-, Faschings- und österlicher Tischschmuck Einfaches Kinderspielzeug z. B. Stoffpuppen, Wachstuchtiere
Gartenarbeit
Einteilung der Gartenfläche
Handhabung der Gartengeräte
Praktische Bodenbearbeitung
Mist- und Kaltbeete
Pflanzenheranzucht
Saat, Pikieren
Pflanzen
Düngung und Pflanzenschutz
Ernte, Lagerung, Verwertung
Didaktische Grundsätze
Es wird in Gruppen unterrichtet. Die Zuteilung der Schüler zu den Gruppen bzw. die Einteilung der Gruppen zu den verschiedenen .Formen des praktischen Unterrichtes hat rechtzeitig und so zu erfolgen, daß jeder Schüler in jedem Fach im gleichen Ausmaß unterrichtet wird. Vor jeder Gruppenarbeit ist deren Programm den Schülern ausreichend und deutlich zu erklären; auf Unfallgefahren ist hinzuweisen. Besondere Begabungen und Interessen der Schüler sollen gefördert werden.
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 197 Anlage A3
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,
FACHRICHTUNG GARTENBAU
(1., 2. und 3. Schulstufe)
I. Allgemeine Bildungsziele
(siehe Anlage A1)
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
(siehe Anlage A1)
III. Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstundenzahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
CM CM CM CM CM CM42 42 42 42 42 42
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände12252
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände Allgemeiner Gartenbau, unterteilt in: a) Pflanzenkunde b) Bodenkunde und Düngerlehre c) Pflanzenschutz Blumen- und Zierpflanzenbau Baumschulwesen Obstbau Gemüseproduktion Gartengestaltung Blumenbinden Technik
Betriebswirtschaft Praktischer Unterricht *)2
2 2 4 3 2 2 2 1 2 2 242 42 42 84 63 42 42 42 21 42 42 42
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände26546
Gesamtstundenzahl38798
*) Unterricht in Schülergruppen
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;
didaktische Grundsätze
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) siehe Anlage A1
Rechnen
siehe Anlage A1
Politische Bildung
siehe Anlage A1
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre)
siehe Anlage A1
Leibesübungen
siehe Anlage A1
Seite 198
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Allgemeiner Gartenbau, unterteilt in:
Bedeutung und Anwendung der Wirtschafts- und Handelsdünger Hauptnährstoffe Spurenelemente Beregnung, düngende
Beregnung, Hydrokultur
Didaktische Grundsätze
Boden und Düngung als Grundlage der gartenbaulichen Produktion sollen im Zusammenhang mit den speziellen Fachgebieten betrachtet werden.
c) Pflanzenschutz
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind Kenntnisse über Unkräuter und Schädlinge und deren
wirtschaftliche Regulierung beizubringen.
Lehrstoff
1.Schulstufe
Allgemeiner Pflanzenschutz Schadursachen an Pflanzen
Mechanischer, biologischer, chemischer Pflanzenschutz
Gesetzliche Bestimmungen
2.Schulstufe
Tierische Schädlinge und ihre Bekämpfung Unkrautbekämpfung
3.Schulstufe
Pilz-, Bakterien- und Viruskrankheiten und deren Bekämpfung
Didaktische Grundsätze
Im Unterricht ist auf die richtige Anwendungsweise, auf den Schutz des Menschen bei Schädlings- und Unkrautbekämpfung und auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (Höchstmengenverordnung, Karenzfristen) hinzuweisen. Der Unterricht ist durch Vorführungen, Besichtigungen, Beobachtungen in der Natur und Übungen möglichst praxisnah zu gestalten.
Blumen- und Zierpflanzenbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind die Grundkenntnisse der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen und Zierpflanzen im Freiland und
unter Glas zu vermitteln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Allgemeine Voraussetzungen und Formen des Zierpflanzenbaues
Vermehrung der Pflanzen Qualitätsnormen Pflege (Belichten,
Verdunkeln, Wässern, Spritzen,
Begasen, Düngen) Farne, Palmen
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 199
Baumschulwesen
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind die Grundkenntnisse der Heranzucht und Pflege der Obst- und Ziergehölze, der Stauden sowie deren Vermarktung zu
vermitteln.
Lehrstoff
Gemüseproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind die Grundkenntnisse über die Gemüseproduktion im Freiland und in Unterglaskulturen zu vermitteln. Besonderer Wert ist auf die regionalen Verhältnisse, richtige Vermarktung und den Verkauf zu legen.
Lehrstoff
Seite 200
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Lehrstoff
tung, Beleuchtung, Begasung und Beheizung der Pflanzen unter Glas.
Lehrstoff
Blumenbinden
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse über den Einsatz und die Verarbeitung von Materialien in der Blumenbinderei und Dekoration sind dem Schüler zu vermitteln. Auf die Geschmacksbildung, auf gewisse Handfertigkeiten und auf den Sinn für Farben und Formen ist besonders zu achten.
Lehrstoff
1.Schul stufe
Werkstoffe und ihre Verarbeitung Werkzeuge und Hilfsmittel
2.Schulstufe
Grundlagen der Gestaltung
Farben und Formen, ihre Wirkung und Anordnung
3.Schulstufe
Blumenbinden und Blumenschmuck Kränze, Sträuße, Gestecke,
Gebinde, Blumen im Raum
Didaktische Grundsätze
Der Lehrstoff ist mittels Anschauungsmaterial darzubieten; auf den richtigen Umgang mit Kunden ist hinzuweisen. Praktische Übungen sind im Rahmen der Demonstrationen durchzuführen. Einzelunterweisungen sind erforderlich. Besondere Talente sind zu fördern.
Technik
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sollen jene technischen und physikalischen Grundkenntnisse erworben werden, die zum Verständnis der Geräte und Maschinen im Gartenbau notwendig sind. Hinzuweisen ist auch auf die technischen Einrichtungen für die Bewässerung, Belüf-
Betriebswirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß dem Schüler das Grundwissen und die allgemeingültigen Kenntnisse vermittelt werden, mit denen er später erfolgreich einen gartenbaulichen Betrieb bewirtschaften kann.
Lehrstoff
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 201
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen befähigt werden, die zur Ausübung ihres Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchführen zu können. Sie sind zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und sollen eine wirtschaftliche Arbeitsweise kennenlernen.
Lehrstoff
Seite 202
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 64
Anlage A4
LEHRPLAN DER BERUFSSCHULE,
FACHRICHTUNG FORSTWIRTSCHAFT
(1., 2. und 3. Schulstufe)
I. Allgemeine Bildungsziele
(siehe Anlage A1)
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
(siehe Anlage A1)
III. Stundentafel
(Stundenausmaß und Gesamtstundenzahl der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Stundenausmaß je Woche
und SchulstufeGesamtstundenzahl
Allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände
Religion Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) Rechnen Politische Bildung Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) Leibesübungen
2 3 2 2 3 242 63 42 42 63 42
Summe allgemeinbildender Unterrichtsgegenstände14294
Berufsbildende Unterrichtsgegenstände
Waldwirtschaft Waldarbeit Landwirtschaft Betriebswirtschaft
Praktischer Unterricht *)6 6 3 3 6126 126 63 63 126
Summe berufsbildender Unterrichtsgegenstände24504
Gesamtstundenzahl38798
*) Unterricht in Schülergruppen
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;
didaktische Grundsätze
Deutsch (einschließlich Schriftverkehr) siehe Anlage A1
Rechnen
siehe Anlage A1
Politische Bildung
siehe Anlage A1
Lebenskunde (einschließlich Gesundheitslehre) siehe Anlage A 1
Leibesübungen
siehe Anlage A 1
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung des Waldes bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Waldwirtschaft. Besonders hervorzuheber sind dabei die pflegerischen Maßnahmen. Das Verantwortungsbewußtsein für den Wald ist zu wecken und zu fördern. Lehrstoff 1. Schulstufe Bedeutung des Waldes Standortkunde Lebensgemeinschaft Wald Forstbotanik Bestandesbegründung Kultur- und Jungwuchspflege
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 203
typische Berufsunfälle und deren Verhütung ist bei passender Gelegenheit hinzuweisen. Je SchulstUfe eine Schularbeit.
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler ist die Bedeutung der Landwirtschaft bewußt zu machen. Zu vermitteln sind die Grundkenntnisse der Pflanzen- und Tierproduktion und der Zusammenhang von Land- und Forstwirtschaft. Das Verantwortungsbewußtsein für Grund und Boden ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff
Seite 204
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Didaktische Grundsätze
Das Interesse an Aufzeichnungen ist durch Anlegen einer Belegesammlung und Ermittlung sonstiger betriebswirtschaftlicher Daten zu wecken. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll befähigt werden, die zur Ausübung seines Berufes notwendigen praktischen Arbeiten durchzuführen. Der Schüler ist zur Gewissenhaftigkeit zu erziehen und zu wirtschaftlicher Arbeitsweise anzuhalten.
Lehrstoff 1. Schulstufe Waldbegehung
Anfertigung von Stielen, Keilen Ketteninstandsetzung Wartung und Pflege der Motorsäge Schärfübungen Aufforstung
Waldpraktikum: Fäll-, Schneide- und Entastungsar-beiten
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 205
Anlage A5
LEHRPLAN DER FACHSCHULE, FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT
(1. Schulstufe = 2 Semester; 2. und 3. Schulstufe je 1 Semester)
I. Allgemeine Bildungsziele
Die Fachschule hat die Aufgabe
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl
Schulstufe
Praktischer Unterricht *)455
Zusammen383838
*) Unterricht in Schülergruppen
Seite 206
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen; didaktische Grundsätze
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe
Durch den Unterricht in Deutsch sollen die Schüler fähig werden, Erlebnisse, Erfahrungen und Wissen in klarer Ausdrucksweise wiederzugeben bzw. daraus einen Standpunkt zu formulieren. Übungen in Rede und Wechselrede sollen zu einem zunehmend sicheren Auftreten beihelfen. Weiters ist der im Berufsleben gebräuchliche Schriftverkehr zu üben und Verständnis und Interesse für gute Unterhaltungsliteratur zu wecken.
Lehrstoff
d)Zahlungsschriftverkehr
Barzahlung, Zahlung durch Post, durch Geld-und Kreditinstitute,
Zahlung mittels Scheck und Wechsel
e)Der berufsbezogene Schriftverkehr
Geschäftsbriefe
Ausbildungs- und Dienstzeugnisse, Arbeitsund Dienstzeitbestätigungen
Meldungen an Sozialversicherungsinstitute
f)Schriftverkehr in Rechtsangelegenheiten
Lehr- und Dienstvertrag, Kredite, Darlehen,
Bürgschaft, Vollmacht, Kaufvertrag und Pacht
vertrag, Testament
g)Erinnerungshilfen (Terminkalender, Notizen,
Tagebuch)
h) Ablage des Schriftgutes, Aufbewahrung der Dokumente,
Abschrift und Beglaubigung
Didaktische Grundsätze
Auf richtiges Sprechen und Schreiben soll in allen
Unterrichtsgegenständen hingewiesen werden. Wertvolles aus den
Medien soll in den Unterricht einbezogen werden. Die Anwendung des
Wörterbuches ist zu üben. Die häufigsten und gröbsten Fehler beim
Sprechen und Schreiben sind immer wieder zu korrigieren und deren
Richtigstellung zu üben.
Lehrstoff
1.und 2. Schulstufe
I.Arithmetik
Kurze Wiederholung
(Dekadisches Zahlensystem, Stellenwert, römische Zahlen,
Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüchen,
Rechenvorteile, Erweitern, Kürzen) Kopfrechnen Maße und Gewichte
Rechnen mit dem elektronischen Handrechner Einfache und
zusammengesetzte Schlußrechnungen (Prozent-, Zinsen- und
Zinseszinsrechnungen, Durchschnitts-, Mischungs- und
Teilungsrechnungen)
2.Geometrie
Flächenberechnungen (Quadrat, Rechteck, Dreieck, Rhombus, Rhomboid,
Trapez, Vieleck, Kreis) Körperberechnungen (Würfel, Prisma,
Zylinder, Pyramide, Kegel, Pyramiden- und Kegelstumpf, Kugel,
Faß, zusammengesetzte Körper)
Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen
(Koordinatensystem, Diagramme)
Feldmessen mit einfachen Hilfsmitteln
Schulstufe
I.Berechnung praktischer Beispiele aus den verschiedenen
Unterrichtsgegenständen
2.Zeichnen nach Maßstab, Planskizzen
3.Auswerten von Statistiken
Didaktische Grundsätze
Seite 208
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Leh rstoff 1. Schulstufe
1.Höfliches und mitmenschliches Verhalten im Alltag
Sinn und Zweck
Grüßen, Vorstellen Besuch, zu Besuch Körperpflege, Kleidung, Mode
Verhalten bei Ausflügen und auf Reisen Verhalten im Familienalltag
Verhalten in der Dorfgemeinschaft Verhalten in der
Schülergemeinschaft
2.Jugendschutzgesetz
3.Der Mensch
Sinn des Lebens
Entwicklungsstufen (Säugling, Kleinkind, Schulkind, Pubertät,
Erwachsensein, Alter) Erziehung, Schulung, Bildung, Begabung
Körperliche Lebensbedürfnisse (Nahrung, Wasser, Luft, Kleidung,
Bewegung, Ruhe, Umwelt, Umweltschutz u. a.)
Geistige Lebensbedürfnisse (Freiheit, Kultur, Information,
Weltanschauung u. a.) Seelische Lebensbedürfnisse (Lob, Dank,
Anerkennung, Verstehen, Mitgefühl u. a.) Person, Persönlichkeit,
Charakter, Charaktereigenschaften (Fleiß, Ehrfurcht, Tapferkeit,
Dankbarkeit, Geduld, Zivilcourage, Wahrheitsliebe,
Selbstbeherrschung, Verantwortungsbewußtsein, Zuverlässigkeit,
Konsequenz u. a.) Temperamente (Sanguiniker, Choleriker,
Melancholiker, Phlegmatiker)
Assoziationstypen (visuell, akustisch, motorisch) Persönliche
Lebensgestaltung (Ausbildung, Be-1 rufsausbildung,
Erwachsenenbildung, Fortbildung, Lerntechniken, Soziales Lernen,
Arbeit, Berufsleben, Freizeitgestaltung) Suchtgifte (Alkohol,
Nikotin, Rauschgift) Massenmedien (Rundfunk, Fernsehen, Kino,
Presse) Sexualität, Eros, Liebe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22.! Stück,
Nr. 63
Seite 209
Familiengründung, Ehe, Lebensgemeinschaft
Aufgaben der Familie; Aufgabenverteilung
Groß- und Kleinfamilie, Verwandtschaft, Sippe,
Kommune
Familienplanung, Bevölkerungspolitik
Kultur in Haus und Familie (Sitte, Brauchtum, Lied, Tanz, Feiern, Feste, Freizeit)
Generationsprobleme
erfahrenheit auf dem Gebiet des Lehrstoffes entsprechend zu motivieren. Bei der Besprechung der einzelnen Lehrstoffabschnitte ist das Verständnis für die Ganzheitlichkeit des menschlichen Körpers zu wecken. In Hauskrankenpflege und Erste Hilfe sind Übungen bzw. Demonstrationsveranstaltungen durchzuführen.
Maschinschreiben
Bildungs- und Lehraufgabe
Den Schülern sind Grundkenntnisse der Zehn-Finger-Tastschreibmethode (Blindschreibmethode) sowie aller technischen Einrichtungen der Schreibmaschine zu vermitteln.
Sie sind zur Ordnung, Sauberkeit und Gewandtheit in der selbständigen und formrichtigen Abfassung von Schriftstücken zu erziehen.
Lehrstoff
Seite 210
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
in zwei Leistungsgruppen einzuteilen, in Anfänger und in
Fortgeschrittene.
Leibesübungen
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Bewegungsfähigkeit und körperliche Ausdauer der Schüler ist zu entwickeln und zu fördern. Die Freude und das Interesse an sportlicher Betätigung ist zu wecken.
Förderung des Gemeinschaftssinnes, der Fairneß, des Verantwortungsbewußtseins, der Konzentration, des Mutes und der Ausdauer.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
1.Grundübungen
Ordnungsübungen, Laufen, Springen, Werfen, Stoßen, Fangen,
Ziehen, Hindernisaufgaben Einzel-, Partner-, Gruppenübungen
Vorbereitungsübungen für die Ablegung des
"österreichischen Sport- und Turnabzeichens"
2.Ausgleichsübungen zur Verbesserung der Beweg
lichkeit und zur Milderung von Fehlformen
3.Leistungsübungen
Bodenturnen, Übungen einfacher Art an Turngeräten, leichtathletische
Übungen
4.Schwimmen
Erlernen einer Schwimmart, Verbesserung des Schwimmkönnens, einfache
Sprünge, Tauchübungen, einfaches Rettungsschwimmen
5.Spiele
Lauf- und Ballspiele (z. B. Fußball, Handball, Basketball,
Volleyball, Tennis u. a.)
6.Wettkämpfe
Zwischen den Schülern, zwischen den Klassengemeinschaften und mit
den Schülern anderer Lehranstalten
7.Winterübungen
Skilaufen, Rodeln, Eislaufen, Eisstockschießen
Didaktische Grundsätze
Bei der Auswahl des Lehrstoffes ist auf örtliche Möglichkeiten und auf die altersmäßige Belastbarkeit der Schüler zu achten. Die Übungen sollen so durchgeführt werden, daß sie den Schülern Freude bereiten. Ordnung und Disziplin ist bei allen Übungen und Spielen zu halten. Der Gesundheit und Sicherheit der Schüler ist größte Aufmerksamkeit zu widmen.
Eine Einheit soll in drei Teile gegliedert werden: Aufwärmen (Grundübungen) Höhepunkt (Leistungsübungen, Spiele) Ausklang (Beruhigung)
Der Erwerb des österreichischen Sport- und Turnabzeichens ist von
den Schülern anzustreben.
Singen
Bildungs- und Lehraufgabe Durch das Singen wird das Zusammengehörig-
keitsgefühl der Schüler gestärkt. Das Verständnis für das Volkslied, die Volksmusik, die Meisterwerke der Musik soll gefördert und wertvolles Liedgut vermittelt werden.
Lehrstoff
1., 2. und 3. Schulstufe
Stimmbildung, Atemtechnik
Notenschrift
Singen von ein- und mehrstimmigen Liedern und Kanons
Singen von Volksliedern, die den Tages- und Jahreszeiten und dem Fest- und Lebenskreis entsprechen
Religiöse Lieder
Chor, Hausmusik, Orchester
Musikalische Umrahmung von Feiern
Einführung in verschiedene Musikrichtungen
Didaktische Grundsätze
Besonderer Wert ist in jeder Unterrichtsstunde auf das Lied zu legen. Durch Tonbandaufnahmen, Schallplattenwiedergaben, Rundfunk- und Fernsehsendungen und den Besuch von Konzerten ist das Interesse der Schüler zu fördern.
Bei Verwendung audio-visueller Geräte ist auf eine technisch einwandfreie und künstlerisch hochwertige Wiedergabe zu achten. Eine Überforderung der Schüler durch zu schwieriges Lied- und Musikgut ist zu vermeiden.
Singen ist auch als Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitgestaltung anzuregen. Die Führung eines Chores ist zu empfehlen. Hauswirtschaft (als Seminar)
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen lernen, die Arbeit der Bäuerin im Haus und Hof richtig einzuschätzen; sie sollen Verständnis bekommen für die richtige Arbeitseinteilung zwischen Mann und Frau, für Arbeitsplanung, Arbeitsbedarf, für das Budget im Haushalt, für eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes; sie sollen Kenntnisse vermittelt bekommen über die gebräuchlichsten Materialien, Maschinen und Geräte im Haushalt, über eine gesunde Ernährung und über die Erziehung der Kinder.
Lehrstoff 2. Schulstufe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 211
eines Fruchtfolgeplanes Wichtige Fruchtfolgearten
Seite 212
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Waldwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Im Unterricht sollen jene Kenntnisse vermittelt werden, die zur wirtschaftlichen Kultur und Nutzung des Bauernwaldes erforderlich sind. Die verschiedenen Funktionen des Waldes sind zu erläutern.
Lehrstoff
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden und die Gefahren der Waldarbeit sind eingehend zu besprechen. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Obstbau
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse der Erzeugung und Verwertung von verschiedenen Obstarten und Obstsorten sind zu vermitteln. Je nach regionalen Verhältnissen ist der Selbstversorgerobstbau oder der Erwerbsobstbau vorrangig zu behandeln.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 213
rücksichtigen. Praktische Fertigkeiten im Schnitt, in der Veredelung und in der Süß- und Gärmosterzeugung sind zu vermitteln. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Tierproduktion
Bildungs- und Lehraufgabe
Grundkenntnisse des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jene Kenntnisse sind zu vermitteln, die eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung.
Lehrstoff
1.Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Be
deutung der Tierproduktion
2.Anatomie und Physiologie der Haustiere
Zelle, Gewebe, Gewebsarten
Organe
Euter, Milchbildung
3.Grundlagen der Fütterung
Zusammensetzung des Futters
Grundbegriffe der Fütterung (Energiehaushalt,
Maßstäbe für die Futterenergie, Maßstab für Ei
weiß, Nährstoffverhältnis, Futterverzehr, Erhal-
tungs- und Leistungsfutter)
Futtermittelarten
Futterberechnungen Futtermittelgesetz
4.Milchwirtschaft
Gewinnung der Milch, Melken und Hygiene Zusammensetzung der Milch
Milchbehandlung Milchverarbeitung, Milchprodukte
5.Fleischkunde
Schlachtkörper, Fleischteile und Fleischqualität
6.Formen arbeitsextensiver Tierhaltung (unter dem
Gesichtspunkt der Landbewirtschaftung im Neben
erwerb)
Schulstufe
Grundlagen der Züchtung
Grundbegriffe der Vererbung
Mendelgesetze
Zuchterfolg beein-
Zuchtziel (Faktoren, die den
flussen)
Zuchterfolg
2.Zuchtmethoden
Reinzucht
Gebrauchskreuzungen Hybridzucht
3.Rinderhaltung und Rinderzucht in Österreich
Rassen in Österreich und Europa; Weltrassen
Beurteilung des Rindes
Leistungsprüfungen
Zuchtwertschätzung beim Rind
Künstliche Besamung, Zuchtbenutzung Fütterung der Milchkühe (Nährstoffbedarf und Futterverbauch, Mineral- und Wirkstoffbedarf, Futteraufnahme und Fütterungstechnik, Vorbereitungsund Anlaßfütterung, Winter-, Sommer- und Übergangsfütterung;
Kraftfuttereinsatz, Einfluß des Futters auf die Milchqualität)
Kälberfütterung Jungviehfütterung
Rindermast (Kälbermast, Jungrindermast) Haltung und Pflege
(Stallfragen), Umweltschutz Aufschreibungen, Kostenberechnungen
Schaf (Bedeutung, Haltung, Fütterung)
Schulstufe
I.Schweinehaltung und Schweinezucht in Österreich Beurteilung des
Schweines Rassen
Leistungsprüfungen Zuchtbenutzung, künstliche Besamung Anforderungen
an Futter und Fütterung (Verdaulichkeit, Nährstoffgehalt,
Wirkstoffversorgung) Fütterung der Zuchtsauen Ferkelfütterung
Läuferfütterung Zuchteberfütterung Schweinemast
Haltung und Pflege (Stallfragen), Umweltschutz Aufschreibungen,
Kostenberechnungen
2.Geflügel
Zucht und Leistungsprüfung
Fütterung
Haltung
3.Pferd
Bedeutung und Entwicklung Einteilung Warm- und Kaltblutpferde
Fütterung, Haltung
4.Bienenkunde
Haltung und Fütterung
5.Bedeutung, Fütterung und Haltung sonstiger Tiere
6.Vermarktung und Verwertung der tierischen Pro
duktion (Rind, Schwein, sonstiges Nutzvieh)
7.Tiergesundheit
Hygiene
Gesundheitspflege Krankheiten Tierseuchen
8.Tierproduktion und Umwelt
9.Gesetze und gesetzliche Regelungen zur Tierpro
duktion
Didaktische Grundsätze
Die Anatomie und Physiologie ist nur in dem Maße zu vermitteln, als
sie zum Verständnis der wichtigsten Lebensvorgänge und der Erhaltung
der Tiergesundheit notwendig ist. Die Berechnung von Futterrationen,
die Erstellung von Futterplänen, das Erkennen von Futtermitteln
sowie das Beurteilen von Haustieren ist zu üben. Der theoretische
Unterricht ist zu ergänzen durch Besichtigungen von Erzeu-
Seite 214
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
gungs-, Verarbeitungs- und Vermarktungsbetrieben. Auf Fragen der Unfallverhütung und des Umweltschutzes (Massentierhaltung) ist einzugehen. Je Schulstufe zwei Schularbeiten.
Landtechnik und Baukunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Physikalische Grundlagen, Aufbau und Funktion landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte sowie das Planen und Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen sind zu vermitteln. Die technische und bauliche Ausstattung hat sich an den wirtschaftlichen Gegebenheiten des Betriebes bzw. des Produktionsgebietes sowie an den naturkundlichen Gegebenheiten zu orientieren. Die Schüler sollen zur Einsicht gebracht werden, daß der Anschaffung von Maschinen und dem Bau von Gebäuden eine klare betriebswirtschaftliche Ausrichtung des Betriebes vorauszugehen hat.
Lehrstoff
I. LANDTECHNIK 1. Schul stufe
II. BAUKUNDE
Lehrstoff 1. Schulstufe
1.Erzeugungsgrundlagen
Grundbesitz-, Standort-, Arbeits- und Vermögensverhältnisse
(Begriffe betreffend die Bodennutzung, die Tierhaltung, die
Arbeitswirtschaft, die Kapitalausstattung und die Rechtsgrundlagen)
Betriebserhebung des elterlichen Betriebes
2.Schulstufe
(Landwirtschaft-
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 215
liches Einkommen; Reinertrag, Deckungsbeitrag) Berechnung des Einkommens aus Kapitalveränderung und Privatverbrauch Berechnung aus Erträgen und Aufwänden Kennzahlen und Betriebsvergleich
Der Lehrstoff soll eine sinnvolle Ergänzung zum Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaft darstellen. Durch Betriebsaufzeichnungen und betriebswirtschaftliche Auswertungen soll der Schüler zu unternehmerischem Denken hingeführt werden. Lehrstoff 2. Schulstufe
Seite 216
L.andesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22.
Stück, Nr. 63
Auf der Grundlage der Marktkenntnisse soll er wirtschaftliche
Entscheidungen fällen lernen.
Ständige Weiterbildung auf wirtschaftlichem Gebiet ist zu fördern.
Lehrstoff
1.Grundlagen der Wirtschaft
Aufgaben der Wirtschaft: Bedürfnisse, Rohstoffe und Energie
Wirtschaft und Umwelt
Entwicklung der Wirtschaft: Selbstversorgung,
Tauschwirtschaft, Geldwirtschaft Wirtschaftssysteme: Agrarstaat,
freie Marktwirtschaft, zentrale Planwirtschaft, soziale
Marktwirtschaft
2.Österreich und seine Wirtschaft
Volkswirtschaft
Wirtschaftsraum
Bevölkerung: Bildung, Bevölkerungsentwicklung, Erwerbsquote,
Erwerbsstruktur Die Wirtschaftszweige: Land- und Forstwirtschaft,
Bergbau und Energie, Industrie und Gewerbe, Handel, Verkehr,
Fremdenverkehr, Geldwesen Wirtschaftserfolg: Bruttonationalprodukt,
Volkseinkommen, Wirtschaftswachstum
3.Schulstufe
1.Weltwirtschaft
Wirtschaftsgeographie der Erdteile: Europa, Nordamerika, Südamerika,
Asien, Afrika Zusammenarbeit und Zusammenschlüsse von
Volkswirtschaften: Lenkung der Internationalen Wirtschaft,
Internationale Zusammenschlüsse Entwicklungshilfe
2.Gütererzeugung
Erzeugungsgrundlagen: Boden, Arbeit, Kapital, Bildung, gesunde
Umwelt
Betriebe und Unternehmen: Rechtsformen und Zusammenschlüsse von
Unternehmen
3.Güterverbrauch
Private Haushalte
öffentliche Haushalte: Gemeinde, Länder, Bund Wirtschaftskreislauf
4.Güteraustausch
Geldwesen: Aufgaben und Arten des Geldes, Geldschöpfung, Geldwert,
Währung, Zahlungsverkehr, Spar- und Kreditformen
Handel: Handelsspanne, Handelsformen, Geschäftsabschlüsse
Markt und Preis
Agrarmärkte: Nachfrage, Angebot, Absatzformen, Marktordnungen,
Marktentwicklung
5.Wirtschaftspolitik
Ziele und Maßnahmen der Wirtschaftspoltiik Ziele und Maßnahmen der
Agrarpolitik
6.Genossenschaftswesen
Entwicklung der Genossenschaften
Arten und Aufbau der Genossenschaften
Didaktische Grundsätze
Wirtschaftskundliche Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Statistiken, Marktberichte und wirtschaftspolitische Elaborate sind zu verwenden. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Je Schulstufe eine Schularbeit.
Praktischer Unterricht
Bildungs- und Lehraufgabe
Das theoretisch erarbeitete Wissen ist im praktischen Unterricht anzuwenden. Das Erkennungs- und Schätzungsvermögen sowie verschiedene handwerkliche Fähigkeiten sind zu schulen. Arbeitsvorteile sind zu vermitteln.
Die Schüler sollen lernen, ihre geistigen und körperlichen Kräfte richtig einzuschätzen und überlegt einzusetzen.
Die für die Führung eines landwirtschaftlichen Betriebes zweckmäßigen Planungsarbeiten sind zu üben. Auf Ordnung und Sauberkeit in der Werkstätte ist zu achten.
Lehrstoff
I. LANDTECHNIK UND BAUKUNDE
I.Metallbearbeitung
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 217
Anfertigung verschiedener praktischer Werkstücke Verschiedene Reparaturen in Haus und Hof Holzschutz
IV.OBSTBAU
Seite 218
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Anlage A6
LEHRPLAN DER FACHSCHULE,
FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT
(1. und 2. Schulstufe mit je 2 Semestern)
I. Allgemeine Bildungsziele
(siehe Anlage A5)
II. Allgemeine didaktische Grundsätze
(siehe Anlage A1)
III. Stundentafel
(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Unterrichtsgegenstände (Pflichtgegenstände)Wochenstundenzahl
Schulstufe
*) Prakt. UnterrichtHausarbeit1215
Kochen und Vorratshaltung
Nähen und Handarbeit
Gartenarbeit und Blumenpflege
3838
*) Unterricht in Schülergruppen
IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen;
didaktische Grundsätze
Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe siehe Anlage A5
Lehrstoff
1.Schulstufe
2.Schulstufe
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück,
Nr. 63
Seite 219
Didaktische Grundsätze siehe Anlage A5
In der 1. und 2. Schulstufe je Semester zwei Schularbeiten.
Gesundheitslehre
siehe Anlage A5
mit der Maßgabe, daß die Kapitel 1-4 in der 1. Schulstufe und die Kapitel 5 und 6 in der 2. Schulstufe behandelt werden.
Rechnen
Bildungs- und Lehraufgabe siehe Anlage A5
Lehrstoff
1.Schulstufe
I.Arithmetik
Kurze Wiederholung
(Dekadisches Zahlensystem, Stellenwert, römische Zahlen,
Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und
Brüchen, Rechenvorteile, Erweitern, Kürzen) Kopfrechnen Maße und
Gewichte
Rechnen mit dem elektronischen Handrechner Einfache und
zusammengesetzte Schlußrechnungen (Prozent-, Zinsen- und
Zinseszinsrechnungen, Durchschnitts-, Mischungs- und
Teilungsrechnungen)
2.Geometrie
Flächen- und Raumberechnungen abgestimmt auf die
hauswirtschaftlichen Unterrichtsgegenstände
I.Berechnung praktischer Beispiele aus den verschiedenen
Unterrichtsgegenständen
2.Zeichnen nach Maßstab, Planskizzen
3.Auswerten von Statistiken
Erklären und Zeichnen graphischer Darstellungen
Didaktische Grundsätze
siehe Anlage A5
In der 1. und 2. Schulstufe je Semester zwei Schularbeiten.
Heimatkunde
(Geschichte des Bauerntums)
siehe Anlage A5
Politische Bildung
siehe Anlage A5
Rechtskunde
siehe Anlage A5
Vermittlung des Lehrstoffes jedoch in der 2. Schulstufe.
Lebenskunde
siehe Anlage A 5
Maschinschreiben
siehe Anlage A5
Leibesübungen
siehe Anlage A5
Vermittlung des Lehrstoffes in der 1. und 2. Schulstufe mit dem
Zusatz "Gymnastik" und "Rhythmisches Turnen"
Singen
siehe Anlage A5
Vermittlung des Lehrstoffes in der 1. und 2. Schulstufe
Kinderpflege und -erziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Unterricht soll die Schüler vertraut machen mit der Entwicklung, mit der richtigen Ernährung, Pflege und Betreuung des werdenden und heranwachsenden Kindes. Die Bedeutung der Kinderpflege und - ernährung als Voraussetzung für eine gesunde, körperliche und geistige Entwicklung soll den Schülern bewußt werden.
Lehrstoff
Seite 220
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Krankheiten des Säuglings
Erziehung, Erziehungshilfen, Erziehungsmittel
2.Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung des
Kleinkindes
3.Entwicklung, Pflege, Ernährung und Erziehung des
Schulkindes
4.Pubertät
Didaktische Grundsätze
Der stoffliche Zusammenhang mit den Unterrichtsgegenständen
"Lebenskunde" und "Gesundheitslehre" ist zu beachten. Wichtige
Handgriffe bei der Säuglingspflege sind zu üben. Je Schulstufe eine
Schularbeit.
Haushaltungskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Es sind jene Kenntnisse zu vermitteln und jene Fähigkeiten zu entwickeln, die zur Führung eines zweckmäßig eingerichteten Haushaltes und zur geschmackvollen Gestaltung eines behaglichen Wohnbereiches erforderlich sind. Eine Betreuung von Gästen im Rahmen des bäuerlichen Fremdenverkehrs ist in die Überlegungen einzubeziehen. Erziehung zu wirtschaftlichem Denken und Handeln im Haushalt. Zusammenhänge zwischen den Einzelhaushalten und der Volkswirtschaft sind aufzuzeigen.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Wohnkultur
Wohn- und Schlafräume
Altenwohnung, Kinderzimmer
Sanitärräume
Neben- und Vorräume, Stiegen
Küche, Vorratsräume, Arbeitsräume
Das Bauernhaus im Ortsbild
Haus- und Hofformen
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 221
für die Ernährung ist bewußt zu machen und die entsprechenden Verfahren sind darzulegen.
Lehrstoff
1.Grundlagen
Aufgaben der Ernährung
Arten, Aufgaben und Vorkommen der Nährstoffe
Nährstoff bedarf
Bau- und Wirkstoffe
Stoffwechsel
Der Energiebedarf
Berechnungen des Bedarfes
2.Lebensmittel
Tierische Nahrungsmittel
Pflanzliche Nahrungsmittel
Speisefette
Zucker, Honig und Süßstoffe Getränke und Genußmittel (alkoholische
Getränke, alkoholfreie Getränke, Genußmittel) Hilfsmittel für die
Lebensmittelverarbeitung (Teiglockerung, Würz-, Gelier- und
Konservierungsmittel)
3.Kochlehre
Behandlung der Lebensmittel in Küche und Vorratshaltung
Vorbereitung und Verarbeitung der Lebensmittel Garmachungsarten
Grundmaße, Grundmengen, Grundregeln Berechnung von
Lebensmittelmengen Grundrezepte der Teigwaren Technische Hilfsmittel
für die Küchenarbeit Erstellen von Speiseplänen und Speisefolgen
Lebensmittelbeschaffung
1.Kostformen für Gesunde und Kranke
Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers
Gesundheitsschädigende Lebensmittel
Gesetzliche Bestimmungen
2.Vorratswirtschaft
Ursachen des Verderbens unserer Lebensmittel
Lagern und Aufbewahren von Lebensmitteln
Vorratsräume und Lagermöglichkeiten
Die Lebensmittelreserve
Tiefgefrieren von Lebensmitteln (Gefriervorgang,
Tiefgefriergeräte, Verpackungsmaterial, Eignung
der Lebensmittel zum Tiefgefrieren, Gefrierfehler)
Konservieren von Obst und Gemüse
Konservieren von Fleisch und Fleischwaren
Tiefgefrieren von Milchprodukten, vorgefertigten
Gerichten und Backwaren
Verwendung von tiefgefrorenen Lebensmitteln des
Haushaltes und der Lebensmittelindustrie
Die Wirtschaftlichkeit der Konservierung
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht ist so zu gestalten, daß der Schüler in die Lage versetzt wird, Nahrung bekömmlich und gesund zuzubereiten. In der 1. und 2. Schulstufe je Semester eine Schularbeit.
Wäsche- und Bekleidungskunde
Bildungs- und Lehraufgabe
Anleitung zur Anfertigung von eigenen Schnitten, zur Abnahme und Abänderung von Schnitten aus Modeheften; Kenntnis der gebräuchlichsten Textil-fasern, ihre Verwendung und Verarbeitung; Verhalten zu überlegtem Einkauf und sachgemäßer Behandlung von Textilien; richtige Einstellung zu Tradition und Mode in der Kleidung (persönlicher Geschmack).
Lehrstoff
Seite 222
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Gartenbau und Blumenpflege
Bildungs- und Lehraufgabe
Dem Schüler sind jene Kenntnisse zu vermitteln, die zur Kultur von Gemüse und Beerenobst im Hausgarten sowie von Blumen und Ziersträuchern erforderlich sind. Der Schüler soll erkennen, daß Landschaftspflege eine Voraussetzung für einen gediegenen Lebensraum ist. Das Verständnis für die Verschönerung des Bauernhofes und des Dorfes durch Blumen und gärtnerische Gestaltung ist zu wecken und zu fördern.
Lehrstoff 1. Schulstufe
Landwirtschaft
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Schüler sollen Grundkenntnisse in der Pflanzen- und Tierproduktion erwerben, wobei wirtschaftliche Überlegungen zu
beachten sind.
Lehrstoff
I. PFLANZENBAU
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Seite 223
Seite 224
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1982, 22. Stück, Nr. 63
Lehrstoff
IM. NÄHEN UND HANDARBEITEN
Nähen
Handhabung und Pflege der Nähmaschine
Hand- und Maschinennähen
Nähte
Versäuberungen
Verschlüsse
Schlitze, Bändchen, Taschen, Falten
Zwickel
Kragen-, Ärmel-, Manschettenformen
Verzierungen
Ausbesserungsarbeiten
Wäsche- und Kleidernähen
Bett- und Tischwäsche
Arbeits-, Alltags-, Kinderkleider, Tracht
Handarbeiten
Stricken, Häkeln
Sticken (Kreuzstich, Zierstich, Hohlsaum)
Weben
Werken (wahlweise):
Wachsarbeiten
Lederarbeiten
Silberschmuck
Emailschmuck
Graphiken
Arbeiten mit Bast und Peddigrohr
Stoffdruck
Holzmalerei
Holzbranntmalerei
Keramikmalerei
Tisch-, Raumschmuck
Einfache Kinderspielzeuge
IV.GARTENARBEIT UND BLUMENPFLEGE
Einteilung der Gartenfläche für Beerenobst, Gemüsepflanzen, Gewürzkräuter, Blumen und Ziersträucher Planung der Fruchtfolge Handhabung der Gartengeräte Praktische Bodenbearbeitung Düngung Mist- und Kaltbeete Pflanzenanzucht Saat, Pikieren, Auspflanzen Praktische Pflege Pflanzenschutz Ernte, Lagerung, Verwertung Topf-, Zimmer-, Balkonpflanzen Blumenschmuck
V.LANDWIRTSCHAFT
Praktische Durchführung der in einem bäuerlichen I Betrieb anfallenden Arbeiten (wenn ein Lehrbetrieb! vorhanden ist). Viehhaltungs- und Melkkurs
Didaktische Grundsätze
Der Unterricht hat an die vorhandenen naturkund-l liehen Kenntnisse anzuknüpfen und diese zu ver-j tiefen. Dem Einsatz arbeits- und kräftesparender Ge-I rate und Arbeitsverfahren ist besondere Beachtung f zu schenken.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.