Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pattigham
LGBL_OB_19820903_62Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PattighamGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.09.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 62/1982 21. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 9. August 1982
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pattigham
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1
der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit
Beschluß vom 9. August 1982 der Gemeinde Pattigham
politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pattig zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Schräg geteilt; oben in Gold ein schwarzer, aufgerichteter, rot bewehrter und bezungter Wolf,
unten jn Qrün ejne sj,beme Margeritenb|üte mit
goldenen Butzen.
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