Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wird
LGBL_OB_19820806_49Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
06.08.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 49/1982 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 5. Juli 1982, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst geändert wird
Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGBl. Nr. 80/1978, wird verordnet:
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung vom 23. Juni 1980, LGBI. Nr. 48, über die Prüfung für den gehobenen landwirtschaftlichen Dienst wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Zu Mitgliedern der Prüfungskommission sind geeignete Beamte des Landes Oberösterreich des höheren Dienstes zu bestellen. Der Prüfer für die in § 4 Abs. 1 Z. 1, 3 und 4 lit. a angeführten Gegenstände muß rechtskundig, der Prüfer für die in § 4 Abs. 1 Z. 4 lit. b bis g angeführten Gegenstände muß Absolvent des Studiums der Landwirtschaft sein."
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