Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörsching
LGBL_OB_19820714_44Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde HörschingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.07.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 44/1982 17. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 21. Juni 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörsching
Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 21. Juni 1982 der Gemeinde Hörsching, politischer Bezirk Linz-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hörsching:
Über grünem Schildfuß und goldenem Balken, beide belegt mit einem achtspeichigen, oben grünen und unten silbernen Rad ohne Achsloch, in Blau übereinander zwei silberne, gegengewendete Flügel.
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