Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel
LGBL_OB_19820514_21Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde NiederkappelGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.05.1982
Fundstelle
LGBl. Nr. 21/1982 8. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung der o. ö. Landesregierung vom 19. April 1982 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Niederkappel
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 19. April 1982 der Gemeinde Niederkappel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Niederkappel:
In Silber ein rotes, anstoßendes Andreaskreuz, dessen Schräglinksbalken mit drei silbernen, sechsstrahligen Sternen belegt ist; im Schildfuß eine blaue, von einem blauen Wellenleisten-stab überhöhte Wellenleiste.
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