Gesetz, mit dem die Landesdienstzweigeverordnung neuerlich geändert wird
LGBL_OB_19811231_106Gesetz, mit dem die Landesdienstzweigeverordnung neuerlich geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 106/1981 31. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
"(2) Als Reifeprüfung im Sinne des Abs. 1 gelten auch eine von dem nach den schulrechtlichen Vorschriften zuständigen Bundesministerium gleichgehaltene Prüfung sowie das Diplom einer Akademie für Sozialarbeit oder einer Lehranstalt für gehobene Sozialberufe."
24 a. Gehobener Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und Forstschutzdienst.
II IIIBezirksförster]) Revierförster2)Die Absolvierung der
höheren Lehranstalt für Forstwirtschaft und die erfolgreiche
Ablegung der Staatsprüfung für den Försterdienst. Für die Definitivstellung überdies die Ablegimg der Prüfung- für den gehobenen' Forstaufsichts-, Forstbetriebs- und Forstschutzd'ienst. IV VBezirksoberförster') Revieroberförster2)
VIWirklicher Amtsrat
') Diese Amtstitel sind bei Verwendung im Forstaufsichtsdienst zu führen. 2) Diese Amtstitel sind bei Verwendung im Forstbetriebsdienst bzw. Forstschutzdienst zu führen*. 24 b. Gehobener Dienst der Lebensmittelaufsichtsorgane.
II IIILebensmittelinspektorDie erfolgreiche Absolvierung des Ausbildungslehrganges gemäß § 35 Abs. 6 Lebensmittelge-setz 1975. Für die Definitivstellung überdies die Ablegung der Prüfung für den gehobeneni Dienst der Lebensmittelaufsichtsorgane.
IV VLebensmitteloberinspektor
VIWirklicher Amtsrat
24 c. Gehobener Dienst der Sozialarbeiter.
II III IV VSozialarbeiterDie erfolgreiche Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit, Lehranstalt für gehobene Sozialberufe oder Fürsorgeschule.
Für die Definitivstellung überdies die Ablegung der Prüfung für Sozialarbeiter.
VIWirklicher Amtsrat
Seite 158Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1981,
IV V
Sozialarbeiter
Die erfolgreiche Ablegung der Diplomprüfung an einer Fürsorgeschule.
Artikel II
Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 1982 in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.