Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel
LGBL_OB_19811102_76Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde OberkappelGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.11.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 76/1981 25. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 12. Oktober 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Oberkappel
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordmung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 12. Oktober 1981 der Gemeinde Oberkappel, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen'.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Oberkappel:
Gespalten von Rot und Silber mit einer Scheibe in gewechselten! Farben.
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