Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fischlham
LGBL_OB_19810630_39Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde FischlhamGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 39/1981 14. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 15. Juni 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Fischlham
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 15. Juni 1981 der Gemeinde Fischlham, politischer Bezirk Wels-Land, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Fischlham:
In Blau übereinander drei goldene Fische, dazwischen zwei goldene Wellenleisten.
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