Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach
LGBL_OB_19810630_36Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am EngelbachGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.06.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1981 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 25. Mai 1981 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 25. Mai 1981 der Gemeinde Pischelsdorf am Engeibach, politischer Bezirk Braunau am Inn, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pischelsdorf am Engelbach:
Schräg geteilt; oben in Rot eine goldene, aus der Teilungslinie wachsende Krümme eines Bischofsstabes, unten in Silber ein grüner, quergestellter Buchenast mit zwei grünen Blättern, je eines von unten nach oben- und von oben nach unten gebogen.
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