Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des O.ö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds geändert wird
LGBL_OB_19810202_3Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Satzung des O.ö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.02.1981
Fundstelle
LGBl. Nr. 3/1981 2. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Seite 6
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1981, 2. Stück, Nr. 2
"(2) Die Darlehen sind ab Inanspruchnahme mit jährlich 3 v. H. im nachhinein zu verzinsen."
"(1) Darlehen und einmalige Bauzuschüsse werden nach Maßgabe des Baufortschrittes ausgezahlt. Wird für die Sicherstellung des Darlehens die Einverleibung des Pfandrechtes im Grundbuch verfangt, so darf mit der Auszahlung des Darlehens erst nach grundbücherlicher Sicherstellung begonnen werden."
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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