Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterach am Attersee
LGBL_OB_19800911_72Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Unterach am AtterseeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.09.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 72/1980 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 25. August 1980 über
die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Ge-
meindewappens an die Gemeinde Unterach am
Attersee
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1
der 0. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit
Beschluß vom 25. August 1980 der Gemeinde Unter-
ach am Attersee, politischer Bezirk Vöcklabruck, das
Recht zur Führung' eines Gemeindewappens ver-
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Unter-
ach am Attersee:
In Gold ein blauer Schrägbalken, darin ein silberner Fisch, oben begleitet von einem roten Herz.
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