Gesetz, mit dem das O.ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 neuerlich geändert wird
LGBL_OB_19800911_65Gesetz, mit dem das O.ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974 neuerlich geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
11.09.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 65/1980 20. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Gesetz
vom 10. Juli 1980, mit dem das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974
neuerlich geändert wird
Der o. ö. Landtag hat beschlossen:
Das O. ö. Verwaltungsabgabengesetz 1974, LGBl. Nr. 6, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 35/1980 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Für das Ausmaß der Verwaltungsabgaben sind die von der Landesregierung durch Verordnung zu erlassenden Tarife maßgebend, die für den einzelnen Abgabefall das Ausmaß von siebentausend Schilling nicht überschreiten dürfen."
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