Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aurach am Hongar
LGBL_OB_19800901_63Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aurach am HongarGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
01.09.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 63/1980 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 14. Juli 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aurach am
Hongar
Die 0. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 14. Juli 1980 der Gemeinde Aurach am Hongar, politischer Bezirk Vöcklabruck, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Aurach am Hongar:
In Gold ein erniedrigter, blauer Wellenbalken, belegt mit zwei goldenen Wellenleistenstäben; oben ein schwarzer Auerochsenkopf im Visier, unten ein grüner Dreiberg.
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