Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth
LGBL_OB_19800724_45Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde GoldwörthGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.07.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 45/1980 16. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o. ö. Landesregierung vom 9. Juni 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Goldwörth
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 9. Juni 1980 der Gemeinde Goldwörth, politischer Bezirk Urfahr-Umgebung, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Goldwörth:
Durch einen goldenen Wellenbalken geteilt; oben in Grün ein silbernes, querlinkshin gestelltes Schwert, unten in Blau ein silberner Fisch.
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