Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping
LGBL_OB_19800313_15Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde PuppingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
13.03.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 15/1980 6. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 18. Februar 1980 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pupping
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O. ö. Gemeindeordnung 1979, LGBl. Nr. 119, mit Beschluß vom 18. Februar 1980 der Gemeinde Pupping, politischer Bezirk Eferding, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Pupping:
In Grün über einem silbernen Zwillings-Wellen-balken eine goldene, mit einem grünen, lateinischen Kreuz bestickte Mitra; zwischen deren goldenen, nach beiden Seiten herabhängenden Bändern ein goldenes, schräglinks gestelltes Beil.
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