Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Arbing
LGBL_OB_19800212_1Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde ArbingGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.02.1980
Fundstelle
LGBl. Nr. 1/1980 1. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o. ö. Landesregierung vom 17. Dezember 1979
über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Arbing
Die o. ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der Oberösterreichischen Gemeindeordnung 1965, LGBl. Nr. 45, zuletzt geändert durch die Novelle LGBl. Nr. 45/1979 mit Beschluß vom 17. Dezember 1979 der Gemeinde Arbing, politischer Bezirk Perg, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Arbing:
In Grün ein goldener, vom Schildfuß ausgehender, zweigeschoßiger Wehrturm mit schwarzem Sockelgesims; im Sockelgeschoß eine schwarze, rechteckige Türöffnung, im oberen Geschoß eine schwarze, rechteckige Öffnung; bekrönt mit zwei Rundbogenzinnen und zwei erhöhten, dreigeschoßigen Eckerkern mit je einer Schwalbenschwanzzinne und einer schwarzen, quadratischen Fensteröffnung in den mittleren Ge-schoßen, dazwischen ein Gußerker mit schwarzem Dach und schwarzer, rechteckiger Fensteröffnung.
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