Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst) geändert wird
LGBL_OB_19791019_92Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o.ö. Landesregierung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst) geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.10.1979
Fundstelle
LGBl. Nr. 92/1979 30. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o. ö. Landesregierung vom 1. Oktober 1979, mit
der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über
die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst)
geändert wird
Auf Grund des Gesetzes über die Dienstausbildung und Fortbildung sowie über die Dienstprüfungen von Landesbediensteten, LGB1. Nr. 80/1978, wird verordnet:
Die Verordnung der o. ö. Landesregierung über die Prüfung für den mittleren Verwaltungs- und Rechnungsdienst (einschließlich Kanzleidienst), LGB1. Nr. 41/1979, wird wie folgt geändert:
1.8 1 hat zu lauten:
"§ 1
Die Prüfung für den mittleren Verwaltungsund Rechnungsdienst (einschließlich Kanzlei-dienst) besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil."
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